CSU legt Gesetzentwurf für Killerspiel-Verbot vor
Ein Sprecher des Ministeriums sagte heute in München: "Wir haben das Ziel, möglichst schnell zu konkreten gesetzgeberischen Lösungen zu kommen." Bei den Vorschlägen handelt es sich um eine Diskussionsgrundlage, die mit Bund und Ländern abgestimmt werden müssen. Laut Beckstein bezieht sich der Paragraph 131 aktuell nicht auf Computerspiele, was in seinen Augen eine Regelungslücke darstellt.
Wer menschenverachtende Computerspiele herstellt, vertreibt, kauft oder benutzt soll mit einer Haftstrafe von einem Jahr rechnen. "Wer gewerbsmäßig die übelsten Killerspiele auf den Markt bringt, wird sicherlich anders bestraft werden, als jemand, der so ein Spiel von einem Freund ausgeliehen hat", sagte der Sprecher.
Gegenüber dem Nachrichtensender N24 sagte Beckstein, dass nicht ernsthaft bestritten werden kann, dass Killerspiele eine gewaltabstumpfende und für labile Charaktere stimulierende Wirkung haben. Er wolle aber niemandem die Freude am Spielen nehmen. Mit der Haftstrafe von einem Jahr muss nur derjenige rechnen, "der ein Millionenvermögen macht, weil er solche Spiele produziert."
Laut Beckstein haben die Innenminister der Länder zugesagt, dieses Thema vorantreiben zu wollen. Allerdings gibt es auch Kritiker, beispielsweise die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hält die derzeitigen Regelungen für ausreichend.
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Michael Diestelberg
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