Geschäftsmann klagt: Apple soll iTunes kopiert haben
Der Kläger fordert die Einstellung des Vertriebs von iTunes sowie Entschädigung und Schadenersatz in unbekannter Höhe. Er wirft Apple vor seine Erfindung willentlich kopiert zu haben. Die Firma wies die Vorwürfe zurück und fordert selbst eine Rückerstattung seiner Ausgaben für das Verfahren.
In der Klageschrift heisst es, dass Apple angeblich die Software auf einer der Messen in Augenschein genommen, und später ein Duplikat davon entwickelt habe. Apple wollte sich zu den Vorwürfen nicht äussern. Die Gerichtsdokumente besagen jedoch, dass der Kläger 1996 ein Patent auf sein Produkt beantragt hatte und die zuständige Behörde dieses 1999 auch erteilt hatte. Apple stellte iTunes erstmals 2001 für den Mac vor, seit 2003 steht die Software auch für Windows zur Verfügung.
Apple wird weiterhin vorgeworfen, das Patent in 21 Fällen zu verletzen. Dazu gehören angeblich die Art mit der ein Nutzer Dateien sortieren, anzeigen und abspielen lässt sowie das Design der Oberfläche und die Möglichkeit Dateien auf ein externes Gerät zu übertragen. Bei Apple ist man der Meinung, dass der Rechtsstreit nicht verhandelt werden sollte, weil der Kläger seine Ansprüche nicht früher gestellt hat.
In der Klageschrift heisst es, dass Apple angeblich die Software auf einer der Messen in Augenschein genommen, und später ein Duplikat davon entwickelt habe. Apple wollte sich zu den Vorwürfen nicht äussern. Die Gerichtsdokumente besagen jedoch, dass der Kläger 1996 ein Patent auf sein Produkt beantragt hatte und die zuständige Behörde dieses 1999 auch erteilt hatte. Apple stellte iTunes erstmals 2001 für den Mac vor, seit 2003 steht die Software auch für Windows zur Verfügung.
Apple wird weiterhin vorgeworfen, das Patent in 21 Fällen zu verletzen. Dazu gehören angeblich die Art mit der ein Nutzer Dateien sortieren, anzeigen und abspielen lässt sowie das Design der Oberfläche und die Möglichkeit Dateien auf ein externes Gerät zu übertragen. Bei Apple ist man der Meinung, dass der Rechtsstreit nicht verhandelt werden sollte, weil der Kläger seine Ansprüche nicht früher gestellt hat.
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