Sony mahnt Humor-Website Ballz.de ab
In dem Fall geht es um eine Szene in einem der von Stefan Horn veröffentlichten Flash-Cartoons, in der ein Ausschnitt aus dem Lied "Das Spiel" von Annett Louisan verwendet wurde. Die vertretende Kanzlei beruft sich auf §85 Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes:
"Unter der Internetadresse www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."
Horn hat zunächst versucht sich per E-Mail an die Künstlerin selbst und ihre Plattenfirma zu wenden - bisher jedoch mit wenig Erfolg. Den Inhalt seiner E-Mail kann man hier nachlesen. Ob und wie Annett Louisan und ihre Plattenfirma reagieren, bleibt abzuwarten.
Links:
Weitere Informationen: Ballz.de
Vielen Dank an die Einsender dieser Nachricht!
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
30 Jahre KDE aus dem "Kool Desktop Environment"
d-hubs - Heute 11:24 Uhr -
Moodle 5.3 - sie ist die neue Long-Term-Support-Version
d-hubs - Gestern 02:44 Uhr -
Digitalisierung des öffentlichen Sektors
d-hubs - Gestern 00:37 Uhr -
Neues von ZimaO, dem Self-Hosting-Experten
d-hubs - Vorgestern 08:57 Uhr -
MP4 Codecs
Mannitwo - 15.10. 17:05 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen