Sony mahnt Humor-Website Ballz.de ab
In dem Fall geht es um eine Szene in einem der von Stefan Horn veröffentlichten Flash-Cartoons, in der ein Ausschnitt aus dem Lied "Das Spiel" von Annett Louisan verwendet wurde. Die vertretende Kanzlei beruft sich auf §85 Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes:
"Unter der Internetadresse www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."
Horn hat zunächst versucht sich per E-Mail an die Künstlerin selbst und ihre Plattenfirma zu wenden - bisher jedoch mit wenig Erfolg. Den Inhalt seiner E-Mail kann man hier nachlesen. Ob und wie Annett Louisan und ihre Plattenfirma reagieren, bleibt abzuwarten.
Links:
Weitere Informationen: Ballz.de
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