Grüüün-Lieferstopp: Verbraucherzentrale prüft eine Sammelklage
Der Ökostromanbieter Grüüün beliefert einen Großteil seiner Kunden seit Anfang November nicht mehr mit Strom. Trotz einer Preisgarantie beendete das Unternehmen sein bundesweites Angebot. Nun prüfen Verbraucherschützer eine Sammelklage.
Nach Angaben des Anbieters ist die Grundversorgung in den meisten Fällen um zehn bis 20 Prozent teurer als ein regulärer Tarif. Grüüün hatte in der Vergangenheit mit Preisgarantien von bis zu zehn Jahren geworben und im Juni noch rund 200.000 Kunden verzeichnet. Als Grund für den Lieferstopp nennt das Unternehmen geplante, aber noch nicht verabschiedete Gesetze.
Da Grüüün die Belieferung eingestellt hat, könnten Betroffene laut den Verbraucherschützern Schadensersatz für die Mehrkosten eines neuen Vertrags verlangen. Das gilt ebenso für Kunden, die das von Grüüün empfohlene Wechselangebot der Naturwerke GmbH angenommen haben. Dessen Preise lagen in den bislang bekannten Fällen über den zuvor zugesagten Konditionen. Ob es zu einer Klage kommt, hängt auch davon ab, wie viele Betroffene sich melden.
Um sich abzusichern, raten die Verbraucherzentralen den Betroffenen zu mehreren Schritten. Betroffene sollten der Einstellung der Belieferung schriftlich widersprechen und sich für den News-Alert zur Sammelklage anmelden. Zudem ist es ratsam, die Konditionen des neuen Tarifs zu dokumentieren, bisherige Preise zu notieren und Belege für die Preisgarantie zu sichern. Abschließend sollten Kunden die Schlussrechnung genau prüfen.
Grüüün plant, die Schlussrechnungen im November zu verschicken und dabei eventuelle Guthaben zu erstatten.
Seid ihr selbst vom Lieferstopp betroffen? Wie lief der Wechsel bei euch ab und was haltet ihr von der geplanten Sammelklage? Teilt eure Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren.
Siehe auch:
- Der Stromanbieter Grüüün beliefert viele Kunden seit 1. November nicht mehr
- Betroffene Haushalte fallen automatisch in die teurere Grundversorgung
- Als Grund für den Lieferstopp nennt die Betreiberfirma geplante Gesetze
- Verbraucherschützer prüfen derzeit eine Sammelklage auf Schadensersatz
- Die Bundesnetzagentur leitete im Vorfeld bereits ein Aufsichtsverfahren ein
- Kunden wird geraten, der Kündigung zu widersprechen und Belege zu sichern
Lieferstopp bei Grüüün in Kraft
Der Ökostromanbieter Grüüün liefert seit dem 1. November einem Großteil seiner Kunden keinen Strom mehr. Wer bis zum 31. Oktober keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Die zuständige Münch Energie GmbH & Co. KG hatte Anfang Oktober per E-Mail angekündigt, das Angebot aufzugeben, wie wir berichteten.Nach Angaben des Anbieters ist die Grundversorgung in den meisten Fällen um zehn bis 20 Prozent teurer als ein regulärer Tarif. Grüüün hatte in der Vergangenheit mit Preisgarantien von bis zu zehn Jahren geworben und im Juni noch rund 200.000 Kunden verzeichnet. Als Grund für den Lieferstopp nennt das Unternehmen geplante, aber noch nicht verabschiedete Gesetze.
Verbraucherschützer prüfen Klage
Erwartete Gesetzesänderungen gehören nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum unternehmerischen Risiko. Wie der Verband in einer Pressemitteilung erklärt, beendet die Ankündigung von Grüüün die laufenden Verträge nicht automatisch, da Laufzeiten und Kündigungsfristen auch den Anbieter binden. Der Verband prüft eine Sammelklage gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG.Da Grüüün die Belieferung eingestellt hat, könnten Betroffene laut den Verbraucherschützern Schadensersatz für die Mehrkosten eines neuen Vertrags verlangen. Das gilt ebenso für Kunden, die das von Grüüün empfohlene Wechselangebot der Naturwerke GmbH angenommen haben. Dessen Preise lagen in den bislang bekannten Fällen über den zuvor zugesagten Konditionen. Ob es zu einer Klage kommt, hängt auch davon ab, wie viele Betroffene sich melden.
Aufsichtsverfahren und Ratschläge
Unabhängig von der Verbraucherzentrale hat die Bundesnetzagentur bereits im Oktober ein Aufsichtsverfahren gegen den Stromanbieter eingeleitet. Die Behörde prüft, ob das Unternehmen gegen die gesetzliche Pflicht verstoßen hat, das Ende der Belieferung spätestens drei Monate im Voraus anzuzeigen. Diese Mitteilung blieb im Vorfeld aus. Zudem untersucht die Behörde, ob die Kundeninformationen die strengen Transparenzvorgaben erfüllen.Um sich abzusichern, raten die Verbraucherzentralen den Betroffenen zu mehreren Schritten. Betroffene sollten der Einstellung der Belieferung schriftlich widersprechen und sich für den News-Alert zur Sammelklage anmelden. Zudem ist es ratsam, die Konditionen des neuen Tarifs zu dokumentieren, bisherige Preise zu notieren und Belege für die Preisgarantie zu sichern. Abschließend sollten Kunden die Schlussrechnung genau prüfen.
Grüüün plant, die Schlussrechnungen im November zu verschicken und dabei eventuelle Guthaben zu erstatten.
Seid ihr selbst vom Lieferstopp betroffen? Wie lief der Wechsel bei euch ab und was haltet ihr von der geplanten Sammelklage? Teilt eure Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren.
Wie widerspreche ich dem Lieferstopp?
Schriftlich gegenüber dem Anbieter. Die Verbraucherzentralen stellen dafür einen Musterbrief unter sammelklagen.de/grüüün bereit.
Dort könnt ihr euch auch für einen kostenlosen E-Mail-Alarm eintragen. Die Verbraucherschützer informieren euch darüber, sobald eine Sammelklage eingereicht wird.
Dort könnt ihr euch auch für einen kostenlosen E-Mail-Alarm eintragen. Die Verbraucherschützer informieren euch darüber, sobald eine Sammelklage eingereicht wird.
Wie sichere ich Belege für eine Klage?
Indem ihr alle Vertragsunterlagen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Werbe-E-Mails zur Preisgarantie außerhalb des Kundenportals speichert.
Für euren neuen Stromtarif fertigt ihr am besten Screenshots an. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, dass Datum, Postleitzahl, Stromverbrauch sowie der Arbeits- und Grundpreis deutlich erkennbar sind.
Für euren neuen Stromtarif fertigt ihr am besten Screenshots an. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, dass Datum, Postleitzahl, Stromverbrauch sowie der Arbeits- und Grundpreis deutlich erkennbar sind.
Entfallen Ansprüche bei Naturwerke?
Nein, auch wenn ihr das von Grüüün empfohlene Angebot der Naturwerke GmbH angenommen habt, schließt dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale spätere Schadensersatzansprüche nicht aus.
In den Fällen, die den Verbraucherschützern bislang vorliegen, lagen die Preise dieses Angebots über den Tarifen, die Grüüün ursprünglich zugesagt hatte.
In den Fällen, die den Verbraucherschützern bislang vorliegen, lagen die Preise dieses Angebots über den Tarifen, die Grüüün ursprünglich zugesagt hatte.
Wie übermittle ich den Zählerstand?
Über einen personalisierten Link, den Grüüün euch am Tag eures Anbieterwechsels per E-Mail zuschickt. Darüber könnt ihr den Stand online eintragen.
Wann zahlt Grüüün Guthaben aus?
Im November 2026. Grüüün will in diesem Monat die Schlussrechnungen erstellen und zu viel gezahlte Abschläge sowie entstandene Guthaben auszahlen.
Solltet ihr noch offene Rechnungen bei Grüüün haben, verfallen diese durch die Geschäftsaufgabe nicht und müssen weiterhin bezahlt werden.
Solltet ihr noch offene Rechnungen bei Grüüün haben, verfallen diese durch die Geschäftsaufgabe nicht und müssen weiterhin bezahlt werden.
Thema:
Sebastian KuhbachGründer und Inhaber von WinFuture.de
Seit den 1990ern journalistisch unterwegs, damals mit einem Disketten-Magazin. Seine Themen reichen von Microsoft über Adobe bis zur Künstlichen Intelligenz.
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