Disney+ Premium: Verbraucherzentrale mahnt wegen Bildqualität ab
Abonnenten des Premium-Tarifs von Disney+ müssen seit Monaten auf zugesicherte Funktionen wie 4K-Auflösung und HDR verzichten. Nun greifen Verbraucherschützer ein und setzen den Streaming-Anbieter juristisch unter Druck, um Preissenkungen zu erreichen.
Die Verbraucherschützer fordern Disney auf, bis zum 20. November eine Unterlassungserklärung mit drei Punkten zu unterzeichnen: Der Konzern soll nicht mehr mit derzeit fehlenden Funktionen werben und Bestandskunden über die Einschränkungen informieren. Zudem soll er den Preis senken oder Nutzern die Differenz zum günstigeren Standardtarif erstatten, solange die Einschränkungen bestehen.
Das meldet heise. Hintergrund für die fehlenden Premium-Funktionen ist ein Patentstreit. Das Unternehmen InterDigital hatte im Juli vor der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts eine Verfügung gegen Disney erwirkt, die die Nutzung des Videocodecs HEVC untersagt. Daraufhin verschwanden Ende Juli 4K und HDR aus dem deutschen Angebot.
Disney räumte seinen Abonnenten per E-Mail ein Sonderkündigungsrecht ein, senkte die Preise aber nicht. Kunden müssen deshalb selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentrale stellt eine Musterformulierung bereit, um einen Teil der gezahlten Gebühren zurückzufordern. Das Premium-Abonnement kostet regulär aktuell 16 Euro im Monat.
Auch beim Ton fehlen beworbene Funktionen. Der Raumklang Dolby Atmos ist bei vielen Filmen nur in der englischen Originalfassung verfügbar. Nach einer früheren Abmahnung der Verbraucherzentrale ergänzte Disney eine Fußnote mit Hinweisen auf die Einschränkungen.
Der europäische Verbraucherschutzverbund Euroconsumers fordert für Betroffene in Italien, Belgien und Portugal eine monatliche Gutschrift von mindestens fünf Euro. Disney erklärte, die Gerichtsurteile umgesetzt zu haben, die zugrunde liegenden Patentansprüche aber weiter anzufechten.
Seid ihr von den Einschränkungen bei Disney+ betroffen und werdet ihr einen Teil der Gebühren zurückfordern? Teilt eure Erfahrungen mit uns und schreibt sie in die Kommentare!
Siehe auch:
- Verbraucherschützer mahnen Disney wegen fehlender 4K-Inhalte im Premium-Abo ab
- Eine Unterlassungserklärung soll Preissenkungen oder Erstattungen erzwingen
- Ursache der Ausfälle ist ein Rechtsstreit mit dem Patentinhaber InterDigital
- Ein Gerichtsurteil untersagte dem Streamingdienst die Nutzung des HEVC-Codecs
- Abonnenten müssen eigenständig Geld zurückfordern, da Disney nicht mindert
- Neben der Bildqualität ist auch der Ton in deutscher Fassung eingeschränkt
Abmahnung wegen fehlender 4K-Auflösung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Streaminganbieter Disney am Donnerstag wegen Einschränkungen im teuersten Abonnement abgemahnt. Im Premium-Tarif fehlen seit Monaten weitgehend die 4K-Auflösung und Kontrasterweiterungen wie HDR.Die Verbraucherschützer fordern Disney auf, bis zum 20. November eine Unterlassungserklärung mit drei Punkten zu unterzeichnen: Der Konzern soll nicht mehr mit derzeit fehlenden Funktionen werben und Bestandskunden über die Einschränkungen informieren. Zudem soll er den Preis senken oder Nutzern die Differenz zum günstigeren Standardtarif erstatten, solange die Einschränkungen bestehen.
Das meldet heise. Hintergrund für die fehlenden Premium-Funktionen ist ein Patentstreit. Das Unternehmen InterDigital hatte im Juli vor der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts eine Verfügung gegen Disney erwirkt, die die Nutzung des Videocodecs HEVC untersagt. Daraufhin verschwanden Ende Juli 4K und HDR aus dem deutschen Angebot.
Disney räumte seinen Abonnenten per E-Mail ein Sonderkündigungsrecht ein, senkte die Preise aber nicht. Kunden müssen deshalb selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentrale stellt eine Musterformulierung bereit, um einen Teil der gezahlten Gebühren zurückzufordern. Das Premium-Abonnement kostet regulär aktuell 16 Euro im Monat.
Alternative Codecs und Tonprobleme
Disney versuchte zwischenzeitlich, hochauflösende Inhalte über den alternativen Codec VP9 wieder anzubieten. InterDigital geht inzwischen auch gegen dieses Format sowie die Übertragungstechniken AirPlay und Chromecast gerichtlich vor. Damit bleibt der Mehrwert des Premium-Abonnements gegenüber dem Standardtarif für elf Euro eingeschränkt. Infografik Günstiger statt werbefrei: Streaming mit Werbung neuer Standard
Auch beim Ton fehlen beworbene Funktionen. Der Raumklang Dolby Atmos ist bei vielen Filmen nur in der englischen Originalfassung verfügbar. Nach einer früheren Abmahnung der Verbraucherzentrale ergänzte Disney eine Fußnote mit Hinweisen auf die Einschränkungen.
Der europäische Verbraucherschutzverbund Euroconsumers fordert für Betroffene in Italien, Belgien und Portugal eine monatliche Gutschrift von mindestens fünf Euro. Disney erklärte, die Gerichtsurteile umgesetzt zu haben, die zugrunde liegenden Patentansprüche aber weiter anzufechten.
Seid ihr von den Einschränkungen bei Disney+ betroffen und werdet ihr einen Teil der Gebühren zurückfordern? Teilt eure Erfahrungen mit uns und schreibt sie in die Kommentare!
Wer ist bei Disney+ genau betroffen?
Abonnenten des teuersten Premium-Tarifs erhalten derzeit bei vielen Inhalten eine schlechtere Bild- und Tonqualität als beworben. Betroffen sind die hochauflösende 4K-Bildqualität sowie Kontrasterweiterungen (zeitweise HDR, nach wie vor kein HDR10+ oder Dolby Vision).
Zudem fehlt bei vielen Filmen auf der deutschen Tonspur der beworbene Raumklang Dolby Atmos. Dieser steht oft nur in der englischen Originalfassung zur Verfügung.
Zudem fehlt bei vielen Filmen auf der deutschen Tonspur der beworbene Raumklang Dolby Atmos. Dieser steht oft nur in der englischen Originalfassung zur Verfügung.
Wie viel Geld kann ich zurückfordern?
Eine genaue Summe steht laut der Verbraucherzentrale noch nicht fest. Orientieren könnt ihr euch am Preisunterschied zwischen dem Standard-Abo für 11 Euro und dem Premium-Abo für 16 Euro.
Die Verbraucherschützer fordern von Disney, den erhöhten Preis nicht mehr in Rechnung zu stellen, solange die Mehrleistung fehlt. Das Unternehmen soll die Preise für das Premium-Abo senken oder Kunden die Differenz zum Standardtarif erstatten.
Die Verbraucherschützer fordern von Disney, den erhöhten Preis nicht mehr in Rechnung zu stellen, solange die Mehrleistung fehlt. Das Unternehmen soll die Preise für das Premium-Abo senken oder Kunden die Differenz zum Standardtarif erstatten.
Erstattet Disney die Kosten automatisch?
Nein, aktuell nimmt der Streaming-Anbieter keine automatische Preisminderung vor. Disney hat betroffenen Kunden nach dem Wegfall der Funktionen per E-Mail lediglich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Laut der Verbraucherzentrale müsst ihr selbst aktiv werden und den zu viel gezahlten Betrag einfordern. Alternativ könnt ihr den Ausgang des Abmahnverfahrens abwarten. Disney hat bis zum 20. November Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Laut der Verbraucherzentrale müsst ihr selbst aktiv werden und den zu viel gezahlten Betrag einfordern. Alternativ könnt ihr den Ausgang des Abmahnverfahrens abwarten. Disney hat bis zum 20. November Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Wie fordere ich das Geld von Disney ein?
Ihr müsst eine schriftliche Beschwerde an den Anbieter senden. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief an, in den eure Kundennummer, die E-Mail-Adresse des Kontos und das Startdatum eures Premium-Abos eingetragen werden.
Das Schreiben richtet sich an die Disney-Gesellschaft in den Niederlanden: The Walt Disney Company B.V., Asterweg 155, 1031 HL Amsterdam. Die Verbraucherschützer empfehlen, im Brief eine Frist von 14 Tagen für die veranlasste Gutschrift zu setzen.
Das Schreiben richtet sich an die Disney-Gesellschaft in den Niederlanden: The Walt Disney Company B.V., Asterweg 155, 1031 HL Amsterdam. Die Verbraucherschützer empfehlen, im Brief eine Frist von 14 Tagen für die veranlasste Gutschrift zu setzen.
Warum fehlen 4K und HDR bei Disney+?
Hintergrund ist ein Patentstreit mit dem Unternehmen InterDigital, das Patente an Bildtechnologien hält. InterDigital hat im Juli eine gerichtliche Verfügung gegen Disney erwirkt, welche die Nutzung des Videocodecs HEVC (eine Technik zur Videokompression) untersagt.
Um Patentverletzungen zu vermeiden, stuft Disney die Bildqualität technisch herunter. Inzwischen geht InterDigital vor Gericht auch gegen das Streaming mit dem alternativen Codec VP9 vor. Infolge einer weiteren Klage von InterDigital fehlen auf der Plattform zudem die Übertragungsfunktionen AirPlay und Chromecast.
Um Patentverletzungen zu vermeiden, stuft Disney die Bildqualität technisch herunter. Inzwischen geht InterDigital vor Gericht auch gegen das Streaming mit dem alternativen Codec VP9 vor. Infolge einer weiteren Klage von InterDigital fehlen auf der Plattform zudem die Übertragungsfunktionen AirPlay und Chromecast.
- Disney+ bringt HDR überraschend zurück - doch das hat einen Haken
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- 100 Mio. Euro im Rechtsstreit um HDR-Technik von Disney+ gefordert
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Thema:
Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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