Amazon Prime: Gericht schmetter Sammelklage gegen Werbung ab
Die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video hat viele Abonnenten verärgert. Eine große Sammelklage war gegen die Praxis vorgegangen. Nun gibt es ein erstes Urteil mit potenziell weitreichenden Konsequenzen.
Der Streamingdienst ging in Deutschland im Jahr 2014 aus dem Vorgängerangebot Lovefilm hervor und bot lange Zeit Filme und Serien ohne Unterbrechungen an. Vor der Umstellung zeigte Amazon lediglich überspringbare Clips vor dem Start. Seit Februar 2024 unterbrechen Werbespots das laufende Programm. Wer das umgehen möchte, muss eine Zusatzgebühr von drei Euro pro Monat zahlen.
Deshalb besteht laut Gericht kein Anspruch auf Schadensersatz für die Verbraucher. Das gilt unabhängig davon, ob die Nutzer das kostenpflichtige Upgrade gebucht haben oder bei der werbefinanzierten Basisversion geblieben sind. Für Abonnenten mit dem Zusatzpaket sei die Klage ohnehin unzulässig gewesen. Die Ansprüche seien in dem Fall nicht gleichartig, was eine Grundvoraussetzung für eine Sammelklage ist.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürften noch einige Jahre vergehen. Amazon sieht sich durch den Beschluss in seiner Rechtsauffassung aber bestätigt. Für die Abonnenten bedeutet das vorerst, dass sie sich weiterhin zwischen Werbeunterbrechungen und der monatlichen Zusatzgebühr entscheiden müssen. In den USA hatte das Unternehmen ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen zu überstehen.
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Siehe auch:
Urteil zu Werbung bei Prime Video
Amazon hat einen rechtlichen Sieg im Streit um seinen Streamingdienst Prime Video errungen. Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, der sich letztlich knapp 330.000 Abonnenten angeschlossen hatten, wurde abgewiesen. Im Kern ging es um die Frage, ob die eingeführten Werbeunterbrechungen eine unzulässige Vertragsänderung darstellen. Die Kläger forderten Schadensersatz für die betroffenen Nutzer.Der Streamingdienst ging in Deutschland im Jahr 2014 aus dem Vorgängerangebot Lovefilm hervor und bot lange Zeit Filme und Serien ohne Unterbrechungen an. Vor der Umstellung zeigte Amazon lediglich überspringbare Clips vor dem Start. Seit Februar 2024 unterbrechen Werbespots das laufende Programm. Wer das umgehen möchte, muss eine Zusatzgebühr von drei Euro pro Monat zahlen.
Argumente reichen nicht
Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Mitteilung erklärt, ist die Einführung der Werbung nach den geltenden Vertragsbedingungen jedoch zulässig. Die Richter begründen das Urteil damit, dass sich in den Bestimmungen keine Zusage für eine dauerhafte Werbefreiheit finde. Die Kläger konnten zudem nicht belegen, dass der Dienst zuvor gezielt als komplett werbefrei vermarktet wurde.Deshalb besteht laut Gericht kein Anspruch auf Schadensersatz für die Verbraucher. Das gilt unabhängig davon, ob die Nutzer das kostenpflichtige Upgrade gebucht haben oder bei der werbefinanzierten Basisversion geblieben sind. Für Abonnenten mit dem Zusatzpaket sei die Klage ohnehin unzulässig gewesen. Die Ansprüche seien in dem Fall nicht gleichartig, was eine Grundvoraussetzung für eine Sammelklage ist.
Der Rechtsstreit geht weiter
Trotz der Niederlage geben die Verbraucherschützer nicht auf. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Verbraucherzentrale hat bereits angekündigt, den Schritt gehen zu wollen. Sie argumentiert, dass das aktuelle Urteil die berechtigten Erwartungen der Nutzer an digitale Produkte zu wenig berücksichtige.Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürften noch einige Jahre vergehen. Amazon sieht sich durch den Beschluss in seiner Rechtsauffassung aber bestätigt. Für die Abonnenten bedeutet das vorerst, dass sie sich weiterhin zwischen Werbeunterbrechungen und der monatlichen Zusatzgebühr entscheiden müssen. In den USA hatte das Unternehmen ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen zu überstehen.
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Zusammenfassung
- Die Sammelklage gegen Werbung bei Prime Video wurde nun abgewiesen
- Das Gericht sah in den Bedingungen keine Zusage für Werbefreiheit
- Verbraucher haben laut dem Urteil keinen Anspruch auf Schadensersatz
- Die Verbraucherschützer legen Revision beim Bundesgerichtshof ein
- Kunden müssen für Werbefreiheit weiterhin eine Extra-Gebühr zahlen
Siehe auch:
- Amazon Prime Video stoppt peinlich-lustige KI-Synchronisation
- Amazon Prime Video: Alle neuen Filme und Serien im Juli 2026
- Keine Stargate-Rückkehr: Prime Video streicht die geplante Serie
- Amazon Prime Video: Sammelklage wegen Zwangswerbung gestartet
- Prime-Video-App wird zu TikTok: Amazon startet Hochformat-Kurzvideos
Themen:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos rund um Prime Video
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- Blade Runner 2099: Amazon zeigt den Teaser-Trailer zur Miniserie
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