Druck auf Disney erhöht sich:
Verbraucherschutz fordert Entschädigung

Wegen eingeschränkter Bildqualität bei Disney+ Premium verlangen europäische Verbraucherschützer automatische Preissenkungen und eine Entschädigung. Betroffene Abonnenten sollen mindestens fünf Euro pro Monat zurückerhalten.
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WinFuture/KI-generiert
  • Verbraucherschützer fordern von Disney automatische Erstattungen für Kunden
  • Wegen eines Patentstreits fielen Funktionen wie 4K und HDR zeitweise aus
  • Der Dienst berechnete trotz reduzierter Qualität den vollen Premium-Preis
  • Bei verpasster Frist drohen Disney Beschwerden sowie empfindliche Bußgelder
  • Deutsche Kunden können Beträge per Musterbrief der Verbraucherzentrale fordern
  • Wegen irreführender Werbung mit Dolby Atmos gab Disney eine Erklärung ab

Forderungen betreffen drei Länder

Disney hat nach Eingang einer förmlichen Abmahnung 14 Kalendertage Zeit, die Forderungen zu erfüllen. Der Verbraucherschutzverbund Euroconsumers und seine Mitgliedsorganisationen Altroconsumo aus Italien, Testachats/Testaankoop aus Belgien und DECO PROteste aus Portugal verschickten das Schreiben am 6. Oktober. Öffentlich machten sie ihr Vorgehen am 16. Oktober per Presseinformation.

Die Organisationen verlangen, dass Disney die Gebühren für betroffene Premium-Abonnenten in diesen drei Ländern automatisch senkt. Für den gesamten Zeitraum fehlender Funktionen sollen Kunden mindestens fünf Euro monatlich gutgeschrieben bekommen. Zudem müsse Disney verständlich über die Einschränkungen, deren Dauer und mögliche Ansprüche informieren.


Disney hatte betroffenen Kunden laut Euroconsumers angeboten, eine teilweise Erstattung zu beantragen oder innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Den Verbraucherschützern reicht das nicht: Kunden sollten den Ausgleich nicht selbst einfordern müssen.

Patentstreit führt zu Einschränkungen

Hintergrund ist ein Patentstreit mit dem Technologieunternehmen InterDigital. Nach gerichtlichen Entscheidungen entfernte Disney zunächst Dolby Vision. Ende Juli fielen in elf europäischen Ländern vorübergehend auch 4K UHD und HDR weg. Auf betroffenen Geräten stand zeitweise nur Full HD mit herkömmlichem Dynamikumfang zur Verfügung.

Anfang August kehrte 4K auf einigen Geräten zurück. Disney nutzt dafür nach Angaben der französischen Verbraucherorganisation Que Choisir Ensemble das alternative Videoformat VP9, das nicht auf allen Geräten verfügbar ist. HDR fehlte nach Darstellung der Verbraucherschützer weiterhin.

Den vollen Premium-Preis berechnete Disney laut Euroconsumers dennoch. Zugleich habe das Unternehmen weiter mit "4K UHD & HDR" geworben. Infografik Günstiger statt werbefrei: Streaming mit Werbung neuer StandardGünstiger statt werbefrei: Streaming mit Werbung neuer Standard

Beschwerden bei Behörden angekündigt

Euroconsumers beruft sich auf europäisches Verbraucherrecht. Ein Patentstreit entbinde Disney nicht davon, die vereinbarten Leistungen zu erbringen (via heise). Fehlende Funktionen rechtfertigten nach Auffassung des Verbunds eine Preisminderung. Bei erheblichen Änderungen müssten Kunden klar informiert werden und kostenlos kündigen können. Die fortgesetzte Werbung mit eingeschränkten Funktionen könnte zudem irreführend sein.

Erfüllt Disney die Forderungen nicht fristgerecht, wollen die Organisationen Beschwerden beim europäischen Netzwerk für Verbraucherschutzkooperation (CPC) und bei nationalen Behörden einreichen. Dabei wollen sie Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verlangen, den Disney in den betreffenden Ländern erzielt. Über mögliche Sanktionen müssten die Behörden entscheiden.

Auch Que Choisir Ensemble hatte Disney bereits im September aufgefordert, die zugesagte Qualität wiederherzustellen oder den Preis zu senken. Die französische Organisation verlangt außerdem klare Informationen und eine einheitliche Entschädigung. Einzelne Kunden hätten nach Beschwerden bereits einen Ausgleich erhalten; eine allgemeine Regelung sei jedoch nicht erkennbar.

Rückforderungen auch in Deutschland möglich

Die Forderung von Euroconsumers nach automatischen Gutschriften betrifft aktuell Italien, Belgien und Portugal. Für deutsche Kunden folgt daraus derzeit noch keine automatische Auszahlung. Die deutschen Verbraucherzentralen halten bei fehlenden, vertraglich zugesagten Premium-Eigenschaften jedoch ebenfalls eine Preisminderung für möglich.

Betroffene können demnach für den Zeitraum der Einschränkungen eine anteilige Rückzahlung verlangen. Die Verbraucherzentralen stellen dafür einen Musterbrief bereit. Entscheidend sind die vereinbarten und tatsächlich verfügbaren Leistungen. Als Orientierung für die Erstattung kann der Preisunterschied zwischen Standard- und Premium-Abo dienen. Die von Euroconsumers geforderten fünf Euro sind kein bereits feststehender Anspruch für deutsche Abonnenten.

Unabhängig davon mahnte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Disney wegen seiner Werbung mit Dolby Atmos ab. Sie beanstandete, dass der beworbene Raumklang bei vielen Titeln nicht für die deutsche Tonspur verfügbar sei. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gab Disney hierzu eine Unterlassungserklärung ab.

Welche Erfahrungen habt ihr mit den Einschränkungen bei Disney+ gemacht - und welchen Ausgleich erwartet ihr? Schreibt es in die Kommentare!

Siehe auch:
Nadine Dressler

Redakteurin für Windows & Netzwerke

Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.

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