Disney+ kürzt Qualität: Verbraucherzentrale rät zur Rückforderung
Disney+ steht in Deutschland wegen gekappter Bild- und Tonformate unter Druck. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen müssen sich betroffene Kunden damit aber nicht abfinden - sie können Geld zurückverlangen.
Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts München, das Disney+ beim Streaming von Videos mit dynamischem HDR gegen Patentrechte von InterDigital sieht.
Vertragspartner und damit verantwortlich für die gelieferte Qualität bleibt allein Disney+. Konsequent weitergedacht heißt das: Abonnenten, die über einen gewissen Zeitraum nur in reduzierter Qualität streamen konnten, sollen ihr Abo nicht zum vollen Preis bezahlen müssen. Die Verbraucherschützer empfehlen, eine Minderung des Entgelts zu verlangen und einen Teil der bereits gezahlten Gebühren zurückzufordern.
Ein Teil der Technik ist inzwischen wieder zurück. Die Unterstützung für das Basisformat HDR10 wurde nach einer Unterbrechung reaktiviert. HDR ("High Dynamic Range") sorgt für höheren Kontrast, mehr Helligkeit und einen erweiterten Farbraum, allerdings mit einheitlichen Bildeinstellungen über das gesamte Video. Dolby Vision geht einen Schritt weiter und passt das Bild mit dynamischen Metadaten Szene für Szene oder sogar Bild für Bild an.
Wie handhabt ihr das: Nehmt ihr solche Qualitätsunterschiede bewusst wahr - und würdet ihr wegen fehlender HDR-Formate tatsächlich beim Anbieter Geld zurückverlangen?
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Was sich bei Disney+ geändert hat
Im Zuge eines Patentstreits mit dem US-Unternehmen InterDigital hat Disney+ hierzulande mehrere Premium-Formate abgeschaltet. Betroffen sind unter anderem Dolby Vision, HDR10+ und zum Teil auch 3D-Versionen, die bislang zur höheren Bildqualität beitrugen.Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts München, das Disney+ beim Streaming von Videos mit dynamischem HDR gegen Patentrechte von InterDigital sieht.
Warum Verbraucherschützer von einem Mangel sprechen
Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist der Fall klar. Wer ein Premium-Abo abschließt, darf bestimmte Bildqualitäten erwarten. Fallen solche Eigenschaften weg, handelt es sich aus ihrer Sicht um einen Mangel - unabhängig davon, ob der Auslöser ein Rechtsstreit mit einem Dritten ist (via Digital Fernsehen).Vertragspartner und damit verantwortlich für die gelieferte Qualität bleibt allein Disney+. Konsequent weitergedacht heißt das: Abonnenten, die über einen gewissen Zeitraum nur in reduzierter Qualität streamen konnten, sollen ihr Abo nicht zum vollen Preis bezahlen müssen. Die Verbraucherschützer empfehlen, eine Minderung des Entgelts zu verlangen und einen Teil der bereits gezahlten Gebühren zurückzufordern.
Kritik an Werbung für Dolby Atmos
Neben der Bildqualität rücken die Verbraucherschützer auch die Tonspur in den Fokus. Disney+ wirbt beim Premium-Abo mit dem Hinweis "Unterstützt Dolby Atmos". Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird jedoch nicht klar genug dargestellt, dass dieser Klangmodus längst nicht für alle Audiospuren angeboten wird. Wegen dieser aus ihrer Sicht unzureichenden Kennzeichnung hat die Organisation den Anbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt.So reagiert Disney+
Disney bestätigt die Einschränkungen bei den Premium-Formaten und verweist direkt auf die Entscheidung des deutschen Patentgerichts. Man habe die Verfügbarkeit ausgewählter Videoformate anpassen müssen, bedauere das und teile den Ärger der Kunden, heißt es aus dem Unternehmen.Ein Teil der Technik ist inzwischen wieder zurück. Die Unterstützung für das Basisformat HDR10 wurde nach einer Unterbrechung reaktiviert. HDR ("High Dynamic Range") sorgt für höheren Kontrast, mehr Helligkeit und einen erweiterten Farbraum, allerdings mit einheitlichen Bildeinstellungen über das gesamte Video. Dolby Vision geht einen Schritt weiter und passt das Bild mit dynamischen Metadaten Szene für Szene oder sogar Bild für Bild an.
Wie handhabt ihr das: Nehmt ihr solche Qualitätsunterschiede bewusst wahr - und würdet ihr wegen fehlender HDR-Formate tatsächlich beim Anbieter Geld zurückverlangen?
Zusammenfassung
- Disney+ hat in Deutschland Premium-Bildformate wie Dolby Vision abgeschaltet
- Ein Patentstreit mit InterDigital ist der Auslöser für die Einschränkungen
- Das Landgericht München sieht Verstöße gegen Patentrechte von InterDigital
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht darin einen klaren Vertragsmangel
- Betroffene Abonnenten können eine Minderung des Entgelts beim Abo verlangen
- Disney+ wurde wegen irreführender Werbung zu Dolby Atmos abgemahnt
- Das Basisformat HDR10 wurde nach einer Unterbrechung wieder reaktiviert
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