Haltefrist und Abgeltungsteuer:
Neue Krypto-Steuerregeln geplant

Wer Bitcoin kauft, kann Gewinne bisher nach einem Jahr steuerfrei behalten. Das Bundesfinanzministerium plant nun das Aus für diese Regelung. Ab 2027 soll eine pauschale Abgeltungsteuer greifen. Für frühere Käufe gibt es aber eine Ausnahme.
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  • Das Bundesfinanzministerium plant ab 2027 das Ende der Krypto-Haltefrist
  • Kryptogewinne sollen künftig pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden
  • Für vor dem 1. Januar 2027 gekaufte Bestände gilt ein einjähriger Bestandsschutz
  • Verluste aus Kryptowerten dürfen später mit Aktiengewinnen verrechnet werden
  • Eine Petition mit über 44.000 Stimmen fordert den Erhalt der alten Regeln
  • Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzesplänen noch offiziell zustimmen

Ende der steuerfreien Krypto-Gewinne

Das Bundesfinanzministerium plant, die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin und Ether zu ändern. Nach einem Referentenentwurf soll die einjährige Haltefrist ab 2027 entfallen. Bislang können private Anleger ihre Kryptowerte nach zwölf Monaten steuerfrei verkaufen. Künftig sollen Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden.

Damit entfiele der steuerfreie Verkauf nach einem Jahr. Krypto-Gewinne würden künftig als Kapitaleinkünfte gelten und unter den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich fallen, der auch für Zinsen und Dividenden gilt. Verluste aus Kryptowerten könnten mit Kapitalerträgen wie Aktiengewinnen oder Zinsen verrechnet werden.


Ausnahmen geplant

Ausgenommen bleiben laut Entwurf Non-Fungible Token, Security-Token und bestimmte Stablecoins. Wie der Bundestag berichtet, befasste sich der Petitionsausschuss am Montag mit dem Thema. Eine von 44.439 Menschen unterstützte Petition fordert, die geltende Regelung beizubehalten. Das Hauptargument war, dass Bitcoin häufig für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt wird.

Eine Abschaffung der Haltefrist könnte kurzfristige Spekulanten mit hohen Einkommen steuerlich entlasten, langfristige Sparer dagegen zusätzlich belasten.

Ein Vertreter des Finanzministeriums begründete die Pläne mit dem Ziel einer rechtssicheren Einordnung. Kryptowerte sollen klassischen Kapitalanlagen gleichgestellt und künftig nach Paragraf 20 statt Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes besteuert werden.

Stichtag für Krypto-Käufe

Der Entwurf sieht eine Übergangsregelung für bestehende Anlagen vor. Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben werden, sollen weiterhin nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden können. Wer regelmäßig investiert, muss dann künftig steuerfreie Altkäufe und steuerpflichtige Neukäufe getrennt dokumentieren. Infografik: Wie verbreitet sind Kryptowährungen?Wie verbreitet sind Kryptowährungen? Das Finanzministerium rechnet für 2028 mit Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro durch die Neuregelung. In den Folgejahren sollen es bis zu 350 Millionen Euro jährlich sein. Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung. Da Parlament und Bundesrat noch zustimmen müssen, sind Änderungen weiterhin möglich.

Was meint ihr zu den geplanten Steueränderungen? Werdet ihr eure Anlagestrategie nun anpassen oder bleibt ihr gelassen? Teilt eure Gedanken gerne mit uns in den Kommentaren.

Was gilt für den Tausch alter Coins?
Wer vor dem 1. Januar 2027 gekaufte Coins nach diesem Stichtag in eine andere Kryptowährung tauscht, erwirbt steuerlich einen neuen Kryptowert. Dieser Neukauf fällt dann unter die geplante Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Einem Bericht zufolge solltet ihr eure Altbestände daher nicht vorschnell umschichten, um die derzeitige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer nicht zu verlieren.
Was droht bei fehlenden Krypto-Belegen?
Fehlen später die genauen Anschaffungskosten, soll beim geplanten automatischen Steuerabzug pauschal die Hälfte des Verkaufserlöses als Grundlage für die Besteuerung dienen.

Einem Bericht zufolge empfiehlt es sich daher, die Transaktionshistorie aus allen genutzten Börsen und Wallets (digitale Geldbörsen) frühzeitig zu exportieren und zu sichern.
Wann führen Börsen die Krypto-Steuer ab?
Erst ab dem Jahr 2028 plant das Bundesfinanzministerium den automatischen Steuerabzug durch Börsen und Banken. Die geplante Besteuerung als Kapitalertrag soll für Neukäufe jedoch bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen.
Gilt die neue Steuer auch für Staking?
Ja, sofern der Entwurf umgesetzt wird, sollen künftig auch Erträge aus Staking und Lending (dem Hinterlegen oder Verleihen von Kryptowerten zur Renditeerzielung) als Kapitalerträge gelten. Sie würden dann ebenfalls pauschal mit der Abgeltungsteuer belegt.
Ist die neue Krypto-Steuer beschlossen?
Nein, der Entwurf des Bundesfinanzministeriums muss zunächst das Bundeskabinett passieren und benötigt anschließend die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Die Union (CDU/CSU) äußerte sich bereits kritisch zu den Plänen. Ohne ihre Stimmen gibt es keine Mehrheit. Auch Details wie der Stichtag für den Bestandsschutz könnten sich im Verfahren noch ändern.
Siehe auch:
Nadine Juliana Dressler

Redakteurin für Windows & Netzwerke

Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.

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