Einstimmiges US-Urteil: Provider sind keine Urheberrechtspolizei
Ein Grundsatzurteil aus den USA sorgt für Aufatmen bei Internetanbietern. Der Supreme Court entschied einstimmig, dass Provider wie Cox nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen der Kunden haften. Damit ist eine Klage der Musikindustrie gescheitert.
Geklagt hatten über 50 Musiklabels, darunter Branchenriesen wie Sony Music, Universal Music Group und Warner Music Group. Ihr Vorwurf lautete, Cox habe nicht genug unternommen, um illegale Downloads von geschützten Werken zu unterbinden. Konkret ging es um über 10.000 Musiktitel von Künstlern wie Beyoncé oder Justin Timberlake. Die Kläger argumentierten, der Provider habe von den Aktivitäten gewusst und dennoch die Internetzugänge der betroffenen Kunden nicht gesperrt.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, verfasste Supreme-Court-Richter Clarence Thomas die Begründung des Urteils. Er schreibt, dass Cox seinen Abonnenten zwar Internetdienste zur Verfügung stelle, aber nicht per se beabsichtige, dass dieser Dienst für Urheberrechtsverletzungen genutzt werde. Cox lediglich dafür haftbar zu machen, dass Internetzugänge von Rechtsverletzern nicht gesperrt wurden, würde die Haftung über bestehende Präzedenzfälle hinaus ausweiten. Cox habe den Dienst nicht konzipiert, um Rechtsverletzungen aktiv zu fördern.
Industrieverbände und Technologieunternehmen wie Google, Amazon und Microsoft hatten den Fall laut Reuters genau beobachtet. Ein Urteil gegen Cox hätte weitreichende Folgen für die gesamte Breitbandindustrie gehabt. Cox argumentierte im Verfahren, dass eine Haftungspflicht dazu führen würde, dass man präventiv ganze Haushalte, Cafés oder Krankenhäuser vom Internet trennen müsse, sobald Urheberrechtsbeschwerden gegen einzelne Nutzer vorlägen.
Die differenzierte Betrachtung innerhalb des Gerichts zeigt die Komplexität der Angelegenheit. Richterin Sonia Sotomayor stimmte dem Ergebnis zu, wählte jedoch eine andere Begründung. Sie wies auf das technische Problem der Zuordnung hin. Eine IP-Adresse identifiziert lediglich einen Anschluss, nicht aber die konkrete Person, die eine Urheberrechtsverletzung begeht. Es könne sich um den Anschlussinhaber, einen Mitbewohner oder einen Nachbarn handeln, der das lokale Netzwerk nutzt.
Das Urteil stärkt die Provider erheblich, lässt aber die Musikindustrie unzufrieden zurück. Findet ihr es richtig, dass Internetanbieter nicht für das Verhalten der Kunden haften? Schreibt uns!
Siehe auch:
Cox siegt: Keine Haftung für Provider
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Mittwoch ein Urteil gefällt, das die Verantwortlichkeit von Internetanbietern neu definiert. In einer einstimmigen Entscheidung legten die Richter fest, dass Provider wie Cox Communications nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, die Nutzer über die Netzwerke begehen. Damit kippte das Gericht frühere Entscheidungen, die dem Unternehmen eine Schadensersatzzahlung in Höhe von einer Milliarde Dollar (etwa 862 Millionen Euro) auferlegt hatten.Geklagt hatten über 50 Musiklabels, darunter Branchenriesen wie Sony Music, Universal Music Group und Warner Music Group. Ihr Vorwurf lautete, Cox habe nicht genug unternommen, um illegale Downloads von geschützten Werken zu unterbinden. Konkret ging es um über 10.000 Musiktitel von Künstlern wie Beyoncé oder Justin Timberlake. Die Kläger argumentierten, der Provider habe von den Aktivitäten gewusst und dennoch die Internetzugänge der betroffenen Kunden nicht gesperrt.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, verfasste Supreme-Court-Richter Clarence Thomas die Begründung des Urteils. Er schreibt, dass Cox seinen Abonnenten zwar Internetdienste zur Verfügung stelle, aber nicht per se beabsichtige, dass dieser Dienst für Urheberrechtsverletzungen genutzt werde. Cox lediglich dafür haftbar zu machen, dass Internetzugänge von Rechtsverletzern nicht gesperrt wurden, würde die Haftung über bestehende Präzedenzfälle hinaus ausweiten. Cox habe den Dienst nicht konzipiert, um Rechtsverletzungen aktiv zu fördern.
Industrieverbände und Technologieunternehmen wie Google, Amazon und Microsoft hatten den Fall laut Reuters genau beobachtet. Ein Urteil gegen Cox hätte weitreichende Folgen für die gesamte Breitbandindustrie gehabt. Cox argumentierte im Verfahren, dass eine Haftungspflicht dazu führen würde, dass man präventiv ganze Haushalte, Cafés oder Krankenhäuser vom Internet trennen müsse, sobald Urheberrechtsbeschwerden gegen einzelne Nutzer vorlägen.
Juristische Details des Falls
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2019 hatte eine Jury in Virginia Cox dazu verurteilt, den Musiklabels eine Milliarde Dollar Schadenersatz zu zahlen. Das Berufungsgericht bestätigte zwar zunächst, dass Cox von den Verstößen wusste, hob die Schadenssumme jedoch auf und ordnete eine Neuberechnung an. Die damalige Regierung unter Donald Trump unterstützte Cox in dem Verfahren und betonte das öffentliche Interesse.Die differenzierte Betrachtung innerhalb des Gerichts zeigt die Komplexität der Angelegenheit. Richterin Sonia Sotomayor stimmte dem Ergebnis zu, wählte jedoch eine andere Begründung. Sie wies auf das technische Problem der Zuordnung hin. Eine IP-Adresse identifiziert lediglich einen Anschluss, nicht aber die konkrete Person, die eine Urheberrechtsverletzung begeht. Es könne sich um den Anschlussinhaber, einen Mitbewohner oder einen Nachbarn handeln, der das lokale Netzwerk nutzt.
Reaktionen der Industrie
Ohne das Wissen über den spezifischen Täter sei es unmöglich zu beweisen, dass Cox die Absicht hatte, genau der Person bei einer illegalen Handlung zu helfen. Die Musikindustrie reagierte enttäuscht auf den Richterspruch. Die Recording Industry Association of America erklärte, das Urheberrecht müsse Schöpfer und Märkte wirksam vor schädlichen Rechtsverletzungen schützen. Für die Internetanbieter bedeutet das Urteil jedoch, dass sie nicht die Rolle einer Urheberrechtspolizei übernehmen müssen.Das Urteil stärkt die Provider erheblich, lässt aber die Musikindustrie unzufrieden zurück. Findet ihr es richtig, dass Internetanbieter nicht für das Verhalten der Kunden haften? Schreibt uns!
Zusammenfassung
- Der Supreme Court entschied einstimmig zugunsten von Cox Communications
- Provider haften nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen der Kunden
- Über 50 Musiklabels wie Sony und Universal hatten gegen Cox geklagt
- Eine Schadensersatzzahlung von einer Milliarde Dollar wurde aufgehoben
- Eine IP-Adresse identifiziert einen Anschluss, nicht den konkreten Täter
- Technikkonzerne wie Google, Amazon und Microsoft verfolgten den Fall genau
- Die Musikindustrie reagierte enttäuscht auf den Richterspruch des Gerichts
Siehe auch:
- Neue Härte gegen IPTV-Piraterie: Griechen nehmen auch User ins Visier
- Amazon Fire TV: Linux-basiertes Vega OS soll Stream-Piraterie stoppen
- Meta bestreitet Porno-Piraterie für KI-Training: "Private Nutzung"
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