Solarförderung: Wirtschaftsministerium will Zuschuss streichen

Hausbesitzer müssen sich auf deutliche Änderungen einstellen: Das Wirtschaftsministerium plant das Ende der Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen. Stattdessen soll eine Pflicht zur Direktvermarktung greifen - was Kritik auslöst.
Energie, Stromversorgung, Strom, Solar, Installation, Solarenergie, Photovoltaik, Stromnetz, Solarpanel, Solarzelle, Solarmodul, Solaranlage, Solarzellen, Solarstrom, Sonnenenergie, Solarpark, Bauarbeiter, SolarCity, Solarfeld

Ende der Einspeisevergütung für Private

Die Bundesregierung plant einen Kurswechsel in der Energiepolitik. Nach Plänen des Wirtschaftsministeriums unter Katherina Reiche (CDU) soll die garantierte Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen ersatzlos gestrichen werden. Das wäre ein Einschnitt für Eigenheimbesitzer, die in Photovoltaik investieren wollen und bisher mit festen Einnahmen rechnen konnten.

Betreiber neuer Anlagen sollen ihren Strom künftig selbst vermarkten, statt über 20 Jahre einen festen Betrag pro Kilowattstunde zu erhalten. Überschüssige Energie müsste an der Strombörse angeboten werden, private Haushalte stünden damit in Konkurrenz zu professionellen Betreibern großer Solar- und Windparks.


Wie der Focus berichtet, betrifft die Streichung laut einem internen Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 Kilowatt.

Während für bestehende Installationen ein Bestandsschutz vorgesehen ist, soll bei Neuanlagen die Kosteneffizienz in den Vordergrund rücken. Die Förderung soll sich künftig primär auf günstigere Freiflächenanlagen konzentrieren.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz startete im Jahr 2000 unter der damaligen Regierung, um den Ausbau von Ökostrom mit festen Vergütungssätzen anzukurbeln. In den Anfangsjahren erhielten Pioniere der Solartechnik noch über 50 Cent pro Kilowattstunde. Die Subventionen trugen dazu bei, dass Deutschland zeitweise zum Weltmarktführer in der Photovoltaik aufstieg.

Das Ministerium argumentiert, dass kleine private Anlagen aufgrund gesunkener Modulpreise inzwischen auch ohne staatliche Hilfe wirtschaftlich seien. Ein hoher Eigenverbrauch, etwa durch den Betrieb von Wärmepumpen oder das Laden von Elektroautos an der eigenen Wallbox, sorge bereits für eine Amortisation der Investition. Die erneuerbaren Energien seien im Zentrum der Stromversorgung angekommen und müssten nun mehr Marktverantwortung übernehmen.

Kritik aus der Solarbranche

Branchenvertreter reagieren alarmiert auf die Pläne. Kritiker befürchten, dass der bürokratische Aufwand der Direktvermarktung Privatleute abschrecken und den Ausbau der Solarenergie auf Hausdächern bremsen könnte. Es fehlt vielerorts noch an der notwendigen Digitalisierung, um Kleinanlagenspeisung effizient in den Börsenhandel zu integrieren. Der Wettbewerb zwischen einem Einfamilienhaus und einem Großkraftwerk wird als unfair wahrgenommen.

Schon im Februar hatte das Fraunhofer-Institut vor negativen Folgen einer Kürzung der Förderung für private Solaranlagen gewarnt.

Was haltet ihr von dem Plan, die Solarförderung für Privathaushalte zu streichen? Ist die Wirtschaftlichkeit auch ohne feste Vergütung gegeben? Schreibt uns eure Meinung in die Kommentare.

Was genau soll sich ändern?
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) plant, die bisherige Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt ersatzlos zu streichen. Bisher erhalten Betreiber kleiner Dachanlagen 20 Jahre lang einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde. Dieses Modell soll für Neuanlagen komplett entfallen.

Stattdessen müssten Betreiber neuer Anlagen ihren Strom künftig selbst über die sogenannte Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen - in direkter Konkurrenz zu großen Solar- und Windparks. Für bestehende Anlagen soll es laut dem Arbeitsentwurf einen Bestandsschutz geben. Die Reform befindet sich derzeit in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung.
Warum will Reiche die Förderung kippen?
Das Ministerium argumentiert, dass kleine Solaranlagen inzwischen meist auch ohne Förderung wirtschaftlich seien, weil die Anschaffungspreise stark gesunken sind. Zudem rechne sich die Investition durch hohe Eigenverbrauchsanteile - etwa für Wärmepumpen oder Wallboxen - bereits innerhalb weniger Jahre. Es bedürfe daher "keiner Förderung auf Kosten des Steuerzahlers".

Ein weiterer Grund: Die fixe Einspeisevergütung führe zu einem Fehlanreiz. Anlagenbetreiber speisen auch dann Strom ein, wenn er gar nicht benötigt wird und die Netze bereits überlastet sind. Das EEG solle konsequent auf "Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit" ausgerichtet werden, so der Entwurf.
Sind bestehende Anlagen betroffen?
Nein - laut dem Arbeitsentwurf des Ministeriums soll es für bereits installierte Solaranlagen einen Bestandsschutz geben. Wer also heute schon eine Dachanlage betreibt und die Einspeisevergütung erhält, soll diese wie vereinbart weiterhin für den zugesicherten Zeitraum von 20 Jahren beziehen können.

Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich neue Anlagen, die nach Inkrafttreten der EEG-Novelle errichtet werden. Wer aktuell eine Anlage plant oder gerade installiert, sollte die weitere Gesetzgebung allerdings aufmerksam verfolgen, da der Entwurf noch in der Abstimmung ist.
Was bedeutet Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Solarstrom nicht mehr zu einem festen Preis vom Netzbetreiber abgenommen, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Der erzielte Erlös schwankt dabei je nach Angebot und Nachfrage - bei viel Sonne und Wind kann der Börsenpreis sogar ins Negative fallen.

Für große Solar- und Windparks ist dieses Modell bereits Standard. Kritiker bemängeln jedoch, dass der deutsche Strommarkt auf Großanlagen zugeschnitten sei und der Zugang zur Direktvermarktung für Privatbetreiber mangels Digitalisierung nur schlecht funktioniere. Kleine Anlagenbetreiber stünden damit in einem ungleichen Wettbewerb mit professionellen Erzeugern.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Der Arbeitsentwurf befindet sich derzeit in der Frühkoordinierung - der ersten formalen Stufe des Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der Bundesregierung. Ein Sprecher des Ministeriums betonte, man sei noch in der "internen Vorbereitung" und an dem Entwurf werde weiter gearbeitet.

Bis zur endgültigen Verabschiedung muss die Novelle noch den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen, einschließlich Kabinettsbeschluss und parlamentarischer Beratung. Angesichts der Kritik aus der Solarbranche und vom Koalitionspartner SPD sind Änderungen am Entwurf durchaus möglich.
Zusammenfassung
  • Wirtschaftsministerium plant Streichung der Einspeisevergütung für Solaranlagen
  • Betreiber neuer Anlagen sollen Strom künftig selbst direkt vermarkten
  • Betroffen sind laut Arbeitsentwurf Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung
  • Für bestehende Solaranlagen ist ein Bestandsschutz vorgesehen
  • Ministerium hält kleine Anlagen auch ohne Förderung für wirtschaftlich
  • Branchenvertreter befürchten Bürokratie und Bremsung des Solarausbaus
  • Fraunhofer-Institut warnt vor negativen Folgen für den Solarenergieausbau

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!