QLED-Fernseher, die keine sind? TCL darf Geräte nicht QLED nennen

Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung erlas­sen, laut der der chinesische Hersteller TCL keine Fernseher mehr in Deutschland verkaufen darf, die bisher als "QLED"-basiert ver­mark­tet wurden. Hintergrund ist ein Streit mit Samsung darüber, was als "QLED"-Technologie gilt.
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TCL muss Verlauf der QLED870-Serie stoppen

TCL darf seit Anfang März die Fernseher seiner QLED870-Serie sowie einige andere Modelle aus seinem Lineup an TV-Geräten nicht mehr in Deutschland als "QLED"-basiert bewerben. Dies geht aus einer Entscheidung des Münchner Landgerichts hervor, die laut der Korea Times auf einer Beschwerde des südkoreanischen Elektronikgiganten Samsung beruht.

Nach Einschätzung der Münchner Richter verstößt TCL mit den Geräten seiner QLED870-Serie gegen das Wettbewerbsrecht, weil man Produkte als "QLED"-Fernseher bewirbt, die nicht die gleiche Performance bei der Abdeckung eines erweiterten Farbraums und bei der Helligkeit bieten, wie sie von QLED-TVs üblicherweise zu erwarten wäre. Damit würden die Kunden bezüglich der zugrundeliegenden Display-Technologie getäuscht.

Samsung & TCL streiten darüber, wie man QLED definiert

Samsung warf TCL vor, dass der chinesische Hersteller mit der Vermarktung seiner TVs als "QLED"-Produkte die Kunden in die Irre führt und den Begriff der "QLED"-Technologie verwässert. Zuvor hatte ein Zulieferer von Samsung namens Hansol Chemical Untersuchungen durch externe Prüflabore in Auftrag gegeben, bei denen sich herausstellte, dass TCLs "QLED"-Fernseher keine Spuren von Indium oder Cadmium enthielten, die bei "Quantum-Dot"-LED-Panels eine essenzielle Rolle spielen.


Normalerweise erlangen QLED-Panels mit "Quantum Dot"-Technologie ihre stark leuchtenden Farben aber durch die Verwendung von Chemikalien wie Indium-Phosphid und Cadmium-Selenid. Nach Meinung von Hansol Chemical zeigt das Fehlen der Stoffe, dass TCLs Fernseher keine "Quantum Dot"- bzw. QLED-Technologie enthalten, obwohl sie als solche vermarktet werden.

TCL reagierte darauf mit der Veröffentlichung eigener Untersuchungsergebnisse, bei denen ein zuvor auch von Hansol beauftragtes Prüflabor die sogenannten Quantum-Dot-Filme untersuchte, statt nur die fertigen TV-Geräte zu überprüfen. Aus dieser Prüfung ergab sich, dass die von TCL verwendeten Materialien durchaus Cadmium beinhalten, weshalb der chinesische Hersteller darauf beharrte, "echte" QLED-Geräte zu bieten.

Der Gehalt der Stoffe variiert laut TCL angeblich je nach Produktionsreihe und den vom jeweiligen Zulieferer bereitgestellten Materialien. Mit ihrer jetzigen Entscheidung schlagen sich die deutschen Richter auf die Seite von Hansol und Samsung. Mittlerweile hat Hansol Chemical auch in den USA eine Beschwerde bei der dortigen Handelsaufsicht wegen der angeblichen Verletzung des Wettbewerbsrechts durch TCL eingereicht.

Tatsächlich verschwimmen die Grenzen zwischen den unter verschiedenen Namen vermarkteten Technologien für die in Fernsehern verwendeten Displays immer stärker. Aktuell buhlen QLED, OLED, Mini-LED und inzwischen auch QD-OLED um die Gunst der Kunden. Weil es keine definierten Standards gibt, auf denen die Marketing-Bezeichnungen der Hersteller beruhen, kann im Grunde jeder Anbieter behaupten, er würde QLED-Technologie bieten.

Zusammenfassung
  • Samsung erwirkte ein Verkaufsverbot gegen TCL vor dem LG München I
  • TCL darf seine QLED870-Serie nicht mehr in Deutschland vertreiben
  • TCLs QLED-Fernseher enthalten laut Prüfung kein Indium oder Cadmium
  • Kunden werden laut Gericht über die Display-Technologie getäuscht
  • Hansol Chemical ließ externe Prüflabore die TV-Geräte untersuchen
  • TCL beharrte darauf, echte QLED-Technologie in seinen TVs zu nutzen
  • Fehlende Standards ermöglichen beliebige Nutzung von Marketingbegriffen

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