Endlich ein Urteil gegen Meta:
Facebook Freunde-Finder ist rechtswidrig

Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Fotos: Meta sammelt über den Freunde-Finder massenhaft Daten. Das Landgericht Berlin erklärte diese Praxis nun für illegal, da die betroffenen Nicht-Nutzer niemals in die Verarbeitung eingewilligt haben.
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Urteil gegen Meta: Freunde-Finder ist illegal

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die sogenannte Freunde-Finder-Funktion von Facebook gegen Datenschutzrecht verstößt. Der US-Konzern Meta darf demnach keine personenbezogenen Daten von Menschen verarbeiten, die nicht selbst auf der Plattform registriert sind.

Zudem untersagten die Richter die Erstellung umfassender Werbeprofile ohne ausdrückliche Einwilligung der Anwender. Das Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. 15 O 569/18) ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber als deutliches Signal an die Branche. Im Zentrum steht der Mechanismus, bei dem Facebook-Mitglieder ihre kompletten Adressbücher auf die Server von Meta hochladen, um Bekannte zu finden.


Dabei gelangen Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise Fotos von Personen an das Unternehmen, die das soziale Netzwerk ganz bewusst nicht nutzen. Da die Betroffenen keinen Vertrag mit Facebook geschlossen und keine Einwilligung erteilt haben, fehlt nach Ansicht des Gerichts die Rechtsgrundlage für Speicherung und Verarbeitung dieser Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Verfahren bereits 2018 angestoßen hatte. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wertet der Verband das Urteil als wichtigen Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. Vorständin Ramona Pop kritisierte, soziale Medien dürften nicht einfach den "Datensauger" anstellen, Meta erhalte sonst Zugriff auf Daten von Unbeteiligten.

Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen. Meta erhält so Zugriff auf Daten von Unbeteiligten, was unzulässig ist.
Ramona Pop, Verbraucherzentrale Bundesverband

Grenzen für personalisierte Werbung

Neben dem Umgang mit Fremddaten befasste sich die Kammer mit der Nutzung von Daten registrierter Nutzer für Werbezwecke. Das Gericht stellte fest, dass Meta deren Aktivitäten nicht ohne Weiteres auswerten darf, um personalisierte Anzeigen auszuspielen. Auch bei einem kostenlosen Dienst müssen Anwender nicht damit rechnen, dass der Betreiber ihre Daten ohne Zustimmung zu umfangreichen Profilen zusammenführt. Der primäre Zweck der Plattform sei die soziale Interaktion, nicht der Konsum individualisierter Werbung.

Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin, weil zunächst grundlegende juristische Fragen zu klären waren. Lange war strittig, ob Verbraucherschutzverbände bei Verstößen gegen die DSGVO klagebefugt sind. Erst nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) dies 2025 unter Berücksichtigung von Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs bestätigt hatte, konnte der Prozess in Berlin fortgesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil droht Meta ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Was bedeutet das Urteil für Nutzer und Nicht-Nutzer?

Für Verbraucher ändert sich unmittelbar noch nichts, da Meta Berufung einlegen kann. Nicht-Nutzer, die Auskunft über ihre bei Facebook gespeicherten Daten verlangen, können sich künftig jedoch auf das Urteil berufen. Zudem dürfte der Richterspruch Auswirkungen auf andere soziale Netzwerke haben, die ähnliche Funktionen zum Abgleich von Kontakten nutzen.

Was haltet ihr von dem Urteil des Landgerichts Berlin? Findet ihr die Einschränkungen für Meta gerechtfertigt? Schreibt uns eure Meinung gerne in die Kommentare.

Was wurde Facebook genau verboten?
Das Landgericht Berlin II hat Meta untersagt, über die Freunde-Finder-Funktion Kontaktdaten von Personen zu erfassen und zu speichern, die selbst nicht bei Facebook registriert sind. Aktivierten Nutzer diese Funktion, wurden sämtliche auf dem Smartphone gespeicherten Kontakte auf Meta-Server hochgeladen - auch Daten von Unbeteiligten.

Zusätzlich verbot das Gericht Meta, ohne ausdrückliche Einwilligung umfassende Werbeprofile aus den Aktivitäten registrierter Nutzer zu erstellen. Das Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. 15 O 569/18) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Welche Daten wurden erfasst?
Betroffen sind nicht nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Nach Auffassung des Gerichts konnten auch weitere in Smartphone-Kontakten gespeicherte Informationen erfasst werden - etwa Angaben zu Beruf, Beziehungen oder sogar Kontaktbilder.

Das Brisante daran: Die betroffenen Personen hatten keinen Vertrag mit Facebook geschlossen und keine Einwilligung erteilt. Wie das Gericht betonte, rechne der Durchschnittsverbraucher nicht damit, "dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden".
Bin ich betroffen, obwohl ich kein Facebook nutze?
Ja, genau das ist der Kern des Problems. Wenn jemand aus Ihrem Bekanntenkreis die Freunde-Finder-Funktion aktiviert hat und Ihre Kontaktdaten auf dem Smartphone gespeichert waren, könnten Ihre Daten auf Meta-Servern gelandet sein - ganz ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung.

Sie können sich an Facebook wenden, um herauszufinden, ob persönliche Daten von Ihnen gespeichert sind. Mit dem aktuellen Urteil haben Sie nun eine zusätzliche rechtliche Grundlage, auf die Sie sich dabei berufen können. Meta wurde allerdings nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten von sich aus zu löschen.
Warum dauerte das Verfahren so lange?
Die Klage wurde bereits 2018 vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht. Das Verfahren musste jedoch ausgesetzt werden, weil zunächst grundsätzlich geklärt werden musste, ob Verbraucherverbände bei Verstößen gegen die DSGVO überhaupt klageberechtigt sind.

Erst 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden in letzter Instanz. Danach konnte das Landgericht Berlin das Verfahren wieder aufnehmen und schließlich am 2. Dezember 2025 sein Urteil sprechen.
Wo hat der vzbv nicht recht bekommen?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Meta zusätzlich verbieten lassen, Nutzungsprofile von nicht registrierten Besuchern von Facebook-Seiten zu erstellen. In diesem Punkt wies das Gericht die Klage ab.

Meta hatte bestritten, solche Profile zu Werbezwecken für nicht registrierte Besucher anzulegen. Der vzbv konnte keinen ausreichenden Gegenbeweis liefern, da er sich in seinem Antrag ausdrücklich auf die Erstellung von Nutzungsprofilen stützte und nicht auf das Setzen von Cookies. Damit blieb dieser Teil der Klage erfolglos.
Zusammenfassung
  • Landgericht Berlin erklärt Facebooks Freunde-Finder für rechtswidrig
  • Meta darf keine Daten von Nicht-Nutzern ohne Einwilligung verarbeiten
  • Erstellung umfassender Werbeprofile ohne Zustimmung wurde untersagt
  • Das Urteil vom 2. Dezember 2025 ist noch nicht rechtskräftig geworden
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Klage 2018 eingereicht
  • Bei Zuwiderhandlung droht Meta ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro
  • Das Urteil könnte auch andere soziale Netzwerke mit Kontaktabgleich betreffen

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