Bundeskartellamt verbietet Amazon Preiskontrollen - Folgen für Kunden

Das Bundeskartellamt untersagt Amazon die automatische Preis­kontrolle bei Dritthändlern und fordert eine Millionenzahlung. Die Entscheidung könnte das Preisgefüge auf der Online-Plattform verändern. Wir fassen zusammen, was das für Kunden bedeutet.
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Verbot von Preisalgorithmen

Amazon hatte zuletzt in einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten wegen Preiserhöhungen und der Einführung von Werbung bei Prime Video gerichtliche Niederlagen einstecken müssen. Jetzt geht es zudem an einer anderen Front weiter. Denn das Bundeskartellamt hat eine weitreichende Entscheidung gegen den Versandriesen getroffen.

So untersagt die Behörde dem US-Konzern, die Preise von Drittanbietern auf dem deutschen Marketplace durch automatisierte Kontrollmechanismen zu beeinflussen. Parallel dazu ordnete die Bonner Wettbewerbsbehörde eine Zahlung von rund 59 Millionen Euro an. Der Vorwurf wiegt dabei schwer. So habe Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um das Preisniveau auf der Plattform künstlich zu steuern und Händler faktisch daran gehindert, ihre Preise frei zu kalkulieren.

Amazon macht Angebot 'unsichtbar'

Im technischen Fokus des Verfahrens stehen die Algorithmen rund um die sogenannte "Buy Box". Dabei handelt es sich um das prominente Einkaufswagenfeld rechts oben auf der Artikelseite. Über dieses Feld werden nach Branchenschätzungen bis zu 90 Prozent aller Verkäufe auf der Plattform abgewickelt. Amazon scannt permanent das gesamte Internet nach Preisen. Stellen die Algorithmen fest, dass ein Händler sein Produkt auf einer anderen Plattform günstiger anbietet oder der Preis interne Grenzbeträge überschreitet, sperrt Amazon den Händler häufig aus der Buy Box aus. Für die betroffenen Verkäufer kommt das oft einem Verkaufsstopp gleich, da Angebote außerhalb dieses Feldes von Kunden kaum wahrgenommen werden.

Wie das Bundeskartellamt in seiner heute veröffentlichten Begründung darlegt, agiert Amazon hier in einer problematischen Doppelrolle. Denn das Unternehmen ist der Plattformbetreiber und gleichzeitig selbst ein Händler. Kartellamtspräsident Andreas Mundt argumentiert, dass Amazon durch sein Verhalten den Preiswettbewerb der Händler unterbinde. Die Händler müssten in der Lage sein, ihre Verkaufspreise basierend auf ihren eigenen Kosten und Strategien zu setzen, ohne dass Plattformbetreiber ihnen faktische Obergrenzen diktierten. Lediglich in absoluten Ausnahmefällen, etwa um Preiswucher zu verhindern, dürfe der Konzern künftig noch regulierend eingreifen. Bundeskartellamt: Amazons PreiskontrollmechanismenDie Mechanismen, mit denen Amazon Händlern die Preise indirekt vorschreibt

Konsequenzen für das Preisniveau

Für Kunden von Amazon bringt diese Entscheidung vermutlich Änderungen mit sich. Die direkten Folgen für den Verbraucher sind dabei wohl zwiespältig. Einerseits dürfte die Angebotsvielfalt zunehmen. Händler, die bisher aufgrund ihrer Kalkulation von Amazon "unsichtbar" gemacht wurden, erhalten nun wieder eine faire Chance auf eine Anzeige in der Buy Box. Das könnte insbesondere bei Nischenprodukten die Verfügbarkeit verbessern.


Andererseits müssen sich Kunden möglicherweise darauf einstellen, dass das Preisniveau für bestimmte Waren ansteigt. Der bisherige Mechanismus fungierte oft als aggressive Preisbremse, mit der Händler gezwungen wurden, den günstigsten Preis im Netz zu halten, um auf Amazon überhaupt verkaufen zu können. Fällt dieser Druck weg, könnten Schnäppchen seltener werden. Verbraucher sind künftig also stärker gefordert, Preise manuell oder über Preissuchmaschinen zu vergleichen.

Amazon protestiert

Amazon reagierte prompt und mit deutlicher Kritik auf den Beschluss. Rocco Bräuniger, Country Manager von Amazon.de, warnte in einer ersten Stellungnahme vor negativen Folgen für die Verbraucher. Die Entscheidung zwinge das Unternehmen dazu, Angebote hervorzuheben, die "nicht wettbewerbsfähig" seien. Das untergrabe das Vertrauen der Kunden darauf, auf Amazon stets attraktive Preise zu finden. Der Konzern sieht in der Verfügung zudem einen Alleingang der deutschen Behörden, der im Widerspruch zu EU-Recht stehe und den Binnenmarkt fragmentiere.

Juristisch betritt das Bundeskartellamt zumindest mit der geforderten Zahlung Neuland. Die Summe von 59 Millionen Euro ist kein klassisches Bußgeld, sondern eine sogenannte Vorteilsabschöpfung. Die Behörde nutzt dabei Instrumente, die durch die letzte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestärkt wurden, um wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen, die durch kartellrechtswidriges Verhalten erzielt wurden. Der Betrag ist vorläufig festgesetzt. Amazon hat nun einen Monat Zeit, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Das Unternehmen hat diesen Schritt bereits fest angekündigt. Es ist ein langwieriger Rechtsstreit zu erwarten.

Haltet ihr die Entscheidung für einen Gewinn für den fairen Wettbewerb oder fürchtet ihr jetzt steigende Preise beim Online-Shopping? Wir sind gespannt auf eure Einschätzungen in den Kommentaren.

Was hat das Kartellamt entschieden?
Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, die Preise von Dritthändlern auf dem Marketplace zu beeinflussen. Bisher wurden Angebote, die Amazon als zu teuer einstufte, oft ausgeblendet oder entfernt. Das gilt als Missbrauch der Marktmacht, da Amazon selbst als Händler auftritt.

Künftig darf Amazon solche Mechanismen nur noch in absoluten Ausnahmefällen nutzen, etwa bei offensichtlichem Preiswucher. Ziel ist es, die Preishoheit der unabhängigen Händler zu schützen, die rund 60 Prozent des Handelsvolumens auf der Plattform ausmachen.
Werden Produkte jetzt teurer?
Das ist theoretisch möglich, aber nicht zwingend. Da Händler ihre Preise nun freier gestalten können, könnten einige Angebote teurer werden, um Kosten besser zu decken. Amazon warnt davor, dass Kunden jetzt häufiger "nicht wettbewerbsfähige" Preise angezeigt bekommen könnten.

Andererseits argumentiert das Kartellamt, dass echter Wettbewerb langfristig faire Preise sichert. Wenn Händler nicht mehr vom Markt verdrängt werden, bleibt die Angebotsvielfalt erhalten. Amazon könnte zudem Gebühren senken, um niedrige Preise attraktiv zu machen, statt sie zu erzwingen.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler, die über Amazon verkaufen, bedeutet das mehr Freiheit bei der Kalkulation. Sie laufen nicht mehr Gefahr, die Sichtbarkeit in der Buy Box zu verlieren, nur weil ihr Preis höher ist als der von Amazon definierte "wettbewerbsfähige" Preis.

Das ist besonders relevant für spezialisierte Produkte, wo Margen oft eng sind. Händler können ihre Preise jetzt angeblich besser an ihre tatsächlichen Kosten anpassen, ohne automatische Sanktionen durch den Algorithmus befürchten zu müssen.
Wie funktionierten die Kontrollen?
Amazon nutzte Algorithmen, um Händlerpreise zu scannen. Wurde ein Preis als "nicht wettbewerbsfähig" markiert, verlor das Angebot die Platzierung im hervorgehobenen Einkaufswagenfeld oder wurde ganz entfernt. Das führte zu massiven Umsatzeinbußen.

Kritisiert wurde vor allem die Intransparenz: Für Händler war oft nicht nachvollziehbar, wo die Preisgrenzen lagen. Laut Kartellamt dienten diese Mechanismen dazu, das Preisniveau künstlich zu lenken und Amazon im Wettbewerb gegen den restlichen Online-Handel zu stärken.
Warum muss Amazon 59 Mio. Euro zahlen?
Das Kartellamt nutzt erstmals die 2023 reformierte Möglichkeit zur Vorteilsabschöpfung. Es wird vermutet, dass Amazon durch die rechtswidrige Praxis einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat. Die Summe von 59 Millionen Euro ist ein festgesetzter Teilbetrag.

Diese Maßnahme stützt sich auf § 19a GWB, der speziell für große Digitalunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung gilt. Es ist ein klares Signal, dass Wettbewerbsverstöße nun auch direkte finanzielle Konsequenzen haben.
Wie reagiert Amazon auf das Verbot?
Amazon hat angekündigt, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Das Unternehmen bezeichnet die Entscheidung als "beispiellos" und sieht einen Widerspruch zum EU-Recht. Laut Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger würde man gezwungen, überhöhte Preise zu bewerben.

Amazon argumentiert, dass die Mechanismen dem Kundenschutz dienten, um stets das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. Man befürchtet einen "Flickenteppich" an Regelungen in der EU, der Innovationen und dem Binnenmarkt schaden könnte.
Ist die Entscheidung endgültig?
Nein, die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Amazon hat einen Monat Zeit, Beschwerde einzulegen, was das Unternehmen auch bereits angekündigt hat. Über den Fall wird dann der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.

Bis zu einer endgültigen Klärung könnte es also noch dauern. Amazon hat jedoch angegeben, während der Vorbereitung der rechtlichen Schritte den Store "wie gewohnt" weiterzubetreiben, was Fragen zur sofortigen Umsetzung der Vorgaben aufwirft.
Zusammenfassung
  • Bundeskartellamt untersagt Amazon automatische Preiskontrollen bei Händlern
  • Marktbeherrschende Stellung wurde zur Steuerung des Preisniveaus ausgenutzt
  • Algorithmen der Buy Box sperren Händler bei günstigeren Angeboten anderswo
  • Amazon muss rund 59 Millionen Euro als Vorteilsabschöpfung zahlen
  • Kunden könnten künftig mehr Angebotsvielfalt, aber auch höhere Preise erleben
  • Amazon kritisiert die Entscheidung als Gefahr für wettbewerbsfähige Angebote
  • Rechtsstreit erwartet, da Amazon Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt

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