Gerichtsurteil: Disney+ deaktiviert bei uns HDR10+ und Dolby Vision

Disney+ streicht in Deutschland überraschend wichtige Premium-Features wie Dolby Vision und 3D-Inhalte. Hintergrund ist ein verlorener Patentstreit gegen InterDigital vor dem Landgericht München, der den Konzern zu diesen Einschnitten zwingt.
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Gerichtsurteil zwingt Disney zu Einschnitten

Abonnenten des Streaming-Dienstes Disney+ müssen in Deutschland aktuell deutliche Einbußen bei der Bildqualität hinnehmen. Seit einigen Wochen fehlen essenzielle Premium-Features, die eigentlich fester Bestandteil des teuersten Abonnements sind. Konkret wurden die dynamischen HDR-Formate Dolby Vision und HDR10+ sowie die Wiedergabe von 3D-Filmen deaktiviert.

Filme und Serien stehen Nutzern momentan lediglich im statischen Standardformat HDR10 zur Verfügung. Das bedeutet technisch einen Rückschritt, da bei HDR10 die Bildparameter für den gesamten Film festgelegt sind, während dynamische Formate Helligkeit und Kontrast Szene für Szene optimieren können.

Hintergrund dieser drastischen Maßnahme ist kein technischer Defekt, sondern ein juristischer Konflikt. Das US-amerikanische Unternehmen InterDigital hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Disney erwirkt. Der Vorwurf lautet auf Patentverletzung bei der Nutzung bestimmter Videotechnologien. Da Disney der Forderung des Gerichts nachkommen musste, blieb dem Konzern kurzfristig keine andere Wahl, als die strittigen Funktionen für den deutschen Markt abzuschalten.

Der Streit mit InterDigital

Wie Heise berichtet, ist InterDigital in der Branche dafür bekannt, seine umfangreichen Patentportfolios aggressiv durchzusetzen. Das Unternehmen produziert selbst keine Endgeräte, sondern konzentriert sich als sogenannte "Non-Practicing Entity" (NPE) rein auf Forschung und Entwicklung in den Bereichen Funktechnik und Videoverarbeitung. InterDigital hält weltweit rund 30.000 Patente und Lizenzen.


Das Vorgehen ist freilich alles andere als unumstritten: Kritiker bezeichnen es als das eines sogenannten Patenttrolls, da die Einnahmen fast ausschließlich aus Lizenzgebühren und gerichtlichen Vergleichen stammen. InterDigital weist diesen Vorwurf jedoch stets zurück und betont, jährlich hunderte Millionen Dollar in die eigene Forschung zu investieren, um Technologien wie 5G oder HEVC voranzutreiben.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts München bezieht sich spezifisch auf ein Patent zur Videostreaming-Technologie im Zusammenhang mit High Dynamic Range (HDR). Ein weiteres Verfahren betrifft das dynamische Überlagern von Videostreams, was beispielsweise für die Einblendung von Untertiteln relevant sein könnte - diese Funktion ist aktuell jedoch noch nicht beeinträchtigt. Ähnliche juristische Auseinandersetzungen führt InterDigital auch in anderen Märkten. Das Unternehmen scheut dabei auch Konflikte mit Branchenriesen nicht und lag bereits mit Amazon, Samsung und Nokia im Rechtsstreit.

Stille Anpassung

Für erhebliche Verwirrung sorgte die Kommunikation seitens Disney. Eine aktive Benachrichtigung der zahlenden Kundschaft über die Leistungsreduzierung blieb aus. Stattdessen passte der Anbieter lediglich die deutschen Hilfeseiten an und entfernte Hinweise auf Dolby Vision und 3D-Formate. Anfangs riet der Support laut diversen Nutzerberichten im Netz sogar noch fälschlicherweise zu Einstellungsänderungen am TV-Gerät oder Neustarts der App, da die Mitarbeiter offenbar selbst von einem technischen Fehler ausgingen.

Ob und wann die Funktionen zurückkehren, ist derzeit völlig offen. Disney kann gegen die einstweilige Verfügung Berufung einlegen oder eine außergerichtliche Lizenzvereinbarung mit InterDigital anstreben. Letzteres ist oft der Ausgang solcher Verfahren, da eine dauerhafte Abschaltung dem Geschäftsmodell schadet.

Habt ihr die Verschlechterung der Bildqualität auf eurem Fernseher bemerkt oder ist euch das Fehlen von Dolby Vision gar nicht aufgefallen? Wir sind gespannt auf eure Meinung dazu in den Kommentaren.

Zusammenfassung
  • Disney+ deaktiviert Dolby Vision und HDR10+ in Deutschland wegen Patentstreit
  • Landgericht München gab InterDigital in Patentverfahren gegen Disney Recht
  • Nutzer erhalten nur noch statisches HDR10 statt dynamischer HDR-Formate
  • InterDigital besitzt ca. 30000 Patente und wird als möglicher Patenttroll kritisiert
  • Disney informierte Kunden nicht aktiv über die Reduzierung der Bildqualität
  • Rückkehr der Premium-Features hängt von Berufung oder Lizenzvereinbarung ab

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