US-Gericht: Ja, DJI ist ein chinesisches Rüstungsunternehmen
Der chinesische Drohnenhersteller DJI präsentiert sich gern als Anbieter von Systemen, mit denen Firmen und Privatleute einen einfachen Zugang zur Luftfahrt bekommen. Das Ausblenden des militärischen Charakters hat nun aber einen Dämpfer bekommen.
Richter Paul Friedman stellte zwar klar, dass sich nicht nachweisen lasse, dass DJI unmittelbar oder mittelbar im Besitz der Kommunistischen Partei Chinas sei. Dennoch habe das Pentagon weitreichenden Ermessensspielraum, Unternehmen mit militärischer Nähe auf die Liste zu setzen, berichtete das US-Magazin The Verge. Nach Ansicht des Gerichts gebe es ausreichende Hinweise, dass DJI staatlich unterstützt werde und als "Beitragender zur militärisch-zivilen Fusion" gelte, eine Bezeichnung, die nach den US-Regeln (Paragraf 1260H) für die Aufnahme in die Liste bereits ausreiche.
Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission Chinas DJI als "National Enterprise Technology Center" anerkannt hat. Damit gehen staatliche Zuschüsse, Steuervergünstigungen und besondere finanzielle Unterstützung einher. Zwar wies das Gericht einige Begründungen des Verteidigungsministeriums mangels Beweisen zurück, doch hielt der Richter die verbleibenden Indizien für ausreichend.
Für DJI ist dies ein weiterer Rückschlag auf dem US-Markt. Bereits ab Dezember droht dem Konzern ein umfassendes Importverbot für neue Produkte. Schon jetzt sind viele Drohnenmodelle in amerikanischen Geschäften schwer erhältlich, was zu Engpässen, einem Anstieg von Fälschungen und dem Ausweichen auf Graumärkte geführt hat.
Das Unternehmen prüft derzeit eine mögliche Berufung. In einer Stellungnahme betonte DJI, man sei erfreut, dass viele Argumente des Verteidigungsministeriums vom Gericht zurückgewiesen wurden, zugleich aber enttäuscht über die Aufrechterhaltung der Einstufung.
Siehe auch:
Klage gegen das Pentagon abgewiesen
In den USA hat DJI eine wichtige juristische Niederlage erlitten. Ein Bundesgericht in Washington wies eine Klage des Unternehmens gegen das US-Verteidigungsministerium ab. DJI wollte erreichen, von der Liste sogenannter "Chinese Military Companies" gestrichen zu werden, da dieser Status erhebliche geschäftliche Nachteile mit sich bringt.Richter Paul Friedman stellte zwar klar, dass sich nicht nachweisen lasse, dass DJI unmittelbar oder mittelbar im Besitz der Kommunistischen Partei Chinas sei. Dennoch habe das Pentagon weitreichenden Ermessensspielraum, Unternehmen mit militärischer Nähe auf die Liste zu setzen, berichtete das US-Magazin The Verge. Nach Ansicht des Gerichts gebe es ausreichende Hinweise, dass DJI staatlich unterstützt werde und als "Beitragender zur militärisch-zivilen Fusion" gelte, eine Bezeichnung, die nach den US-Regeln (Paragraf 1260H) für die Aufnahme in die Liste bereits ausreiche.
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Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission Chinas DJI als "National Enterprise Technology Center" anerkannt hat. Damit gehen staatliche Zuschüsse, Steuervergünstigungen und besondere finanzielle Unterstützung einher. Zwar wies das Gericht einige Begründungen des Verteidigungsministeriums mangels Beweisen zurück, doch hielt der Richter die verbleibenden Indizien für ausreichend.
Problem auf US-Markt
DJI verwies in seiner Verteidigung darauf, dass auch Unternehmen wie Volkswagen oder Nokia in China vergleichbare staatliche Unterstützung erhielten, ohne in den USA auf der Liste zu stehen. Doch auch hier stellte der Richter klar, dass das Verteidigungsministerium frei entscheide, welches Unternehmen aufgenommen werde und welches nicht.Für DJI ist dies ein weiterer Rückschlag auf dem US-Markt. Bereits ab Dezember droht dem Konzern ein umfassendes Importverbot für neue Produkte. Schon jetzt sind viele Drohnenmodelle in amerikanischen Geschäften schwer erhältlich, was zu Engpässen, einem Anstieg von Fälschungen und dem Ausweichen auf Graumärkte geführt hat.
Das Unternehmen prüft derzeit eine mögliche Berufung. In einer Stellungnahme betonte DJI, man sei erfreut, dass viele Argumente des Verteidigungsministeriums vom Gericht zurückgewiesen wurden, zugleich aber enttäuscht über die Aufrechterhaltung der Einstufung.
Zusammenfassung
- US-Gericht weist Klage von DJI gegen Einstufung als militärisches Unternehmen ab
- Trotz fehlender direkter Verbindung zur KP Chinas bleibt DJI auf Pentagon-Liste
- Staatliche Förderung und Status als 'National Enterprise Technology Center' waren entscheidend
- Richter bestätigt weitreichenden Ermessensspielraum des US-Verteidigungsministeriums
- Ab Dezember droht dem chinesischen Drohnenhersteller ein US-Importverbot
- Engpässe, Fälschungen und Graumarkthandel beeinträchtigen bereits DJIs US-Geschäft
- DJI prüft Berufung und zeigt sich enttäuscht über die Aufrechterhaltung der Einstufung
Siehe auch:
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