Gericht erklärt DAZN-Preiserhöhungen und AGB-Klauseln für unwirksam

Das Oberlandesgericht München hat Teile der DAZN-Nutzungs­be­ding­ungen für rechtswidrig erklärt. Der Sportstreaming-Dienst muss nun seine Geschäftspraktiken ändern. Wir erläutern, was das Urteil für betroffene Kunden bedeutet.
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Rückschlag für Sportstreaming-Riesen

Der Sportstreaming-Anbieter DAZN hatte im Jahr 2022 und 2023 mehrfach seine Preise angehoben - sehr zum Ärger vieler Kunden, denn was denen fehlte, waren Sonderkündigungsklauseln für Preiserhöhungen. Nachdem diese Praxis bekannt wurde, mischte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein und mahnte DAZN ab. Schließlich ging es vor Gericht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun in seinem jüngsten Urteil gleich mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für DAZN und seine Abonnenten haben.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage gegen DAZN eingereicht und konnte jetzt einen bedeutenden Sieg verbuchen. Jutta Gurkmann vom vzbv betonte die Wichtigkeit des Urteils:

Die Nutzungsbedingungen von DAZN waren derart schwammig formuliert, dass sie dem Unternehmen zu viel Spielraum für willkürliche Preis- und Vertragsänderungen boten.
Jutta Gurkmann, Verbraucherzentrale Bundesverband
Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung war die Preisänderungsklausel. DAZN hatte sich das Recht eingeräumt, Abo-Preise aufgrund von "sich verändernden Marktbedingungen" oder "erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten" anzupassen. Das Gericht bewertete diese Formulierung als zu ungenau und gab damit der Argumentation des vzbv statt.

In den vergangenen Jahren hatte der Streamingdienst die Kosten für ein Abonnement deutlich erhöht - von ursprünglich 10 Euro auf zeitweise bis zu 45 Euro monatlich. Diese drastischen Preissprünge waren ein Hauptgrund für die Klage des vzbv.

Flexibilität vs. Verbraucherschutz

Neben der Preisthematik kritisierte das Gericht auch Klauseln, die DAZN erlaubten, die Zusammensetzung der Sportpakete nahezu beliebig zu ändern. Die Richter sahen darin einen "umfassenden Leistungsvorbehalt", der für Abonnenten nicht zumutbar sei. DAZN muss da nun nachbessern.

Das Urteil des OLG München könnte auch Auswirkungen auf eine parallel laufende Sammelklage haben. Der vzbv hat beim OLG Hamm eine Klage wegen unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 eingereicht. Ziel ist es, dass Kunden zu viel gezahltes Geld zurückerhalten können.

Was bedeutet das Urteil für Kunden?
Das Urteil des OLG München stärkt die Position der DAZN-Abonnenten erheblich. Die bisherigen Preiserhöhungen ohne ausreichende Sonderkündigungsrechte wurden als rechtswidrig eingestuft.

Kunden könnten im Rahmen einer Sammelklage vor dem OLG Hamm möglicherweise Rückerstattungen für zu viel gezahlte Beträge aus den Jahren 2021 und 2022 erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich aktiv dafür ein.
Wie stark stiegen die Preise an?
DAZN hat seine Preise in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Von einem ursprünglichen Monatspreis von 10 Euro stieg der Preis in mehreren Schritten auf zeitweise bis zu 45 Euro pro Monat an.

Diese erheblichen Preiserhöhungen erfolgten unter Berufung auf "sich verändernde Marktbedingungen" - eine Begründung, die das Gericht nun als zu ungenau und damit unwirksam eingestuft hat.
Muss DAZN seine AGB ändern?
Ja, DAZN muss seine Nutzungsbedingungen grundlegend überarbeiten. Das Gericht kritisierte besonders die schwammigen Formulierungen bezüglich Preisänderungen und Paketanpassungen.

Künftig müssen Änderungen an Preisen und Leistungsumfang klar definiert und transparent kommuniziert werden. Der bisherige "umfassende Leistungsvorbehalt" wurde als unzumutbar eingestuft.
Welche Klauseln sind betroffen?
Das Gericht erklärte mehrere zentrale Klauseln für rechtswidrig. Besonders kritisch sah es die Regelungen zu Preisanpassungen aufgrund von Marktbedingungen und Beschaffungskosten.

Auch die Klauseln zur inhaltlichen Änderung der Sportpakete wurden als zu weitreichend eingestuft. DAZN hatte sich bisher das Recht vorbehalten, Inhalte nahezu beliebig anzupassen.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt parallel eine Sammelklage vor dem OLG Hamm. Dabei geht es um die Rückerstattung von Kundengeldern aus vergangenen Preiserhöhungen.

DAZN muss seine Geschäftspraktiken an das Urteil anpassen. Künftige Preiserhöhungen werden deutlich strengeren rechtlichen Anforderungen unterliegen.
Gibt es eine Rückerstattung?
Über mögliche Rückerstattungen wird aktuell im Rahmen einer separaten Sammelklage vor dem OLG Hamm verhandelt. Diese betrifft speziell die Preiserhöhungen für Bestandskunden in 2021 und 2022.

Kunden sollten die weiteren Entwicklungen in diesem Verfahren aufmerksam verfolgen, da hier über potenzielle Rückzahlungen entschieden wird.
Was kritisierte das Gericht?
Das Gericht bemängelte insbesondere die unklaren Formulierungen in den Nutzungsbedingungen. Diese gaben DAZN zu viel Spielraum für willkürliche Änderungen bei Preisen und Vertragskonditionen.

Auch die fehlenden Sonderkündigungsrechte bei Preiserhöhungen und die zu weitreichenden Möglichkeiten zur Änderung der Sportpakete wurden als rechtswidrig eingestuft.
Was denkt ihr über dieses Urteil? Seid ihr selbst DAZN-Kunden und von den Preiserhöhungen betroffen? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • OLG München erklärt Teile der DAZN-Nutzungsbedingungen für rechtswidrig
  • Neun Klauseln wurden als nicht rechtmäßig eingestuft, drei zurückgezogen
  • Preisänderungsklausel und Leistungsvorbehalte besonders kritisch bewertet
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erzielte wichtigen Sieg vor Gericht
  • DAZN muss Geschäftspraktiken und Vertragsgestaltung überdenken
  • Parallele Sammelklage beim OLG Hamm könnte zu Kundenrückzahlungen führen
  • Trotz rechtlicher Herausforderungen bleibt DAZN wichtiger Marktakteur

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