Vorsicht ist geraten: Spionagespielzeug landet im Kinderzimmer
Die Bundesnetzagentur hat ihre Warnung vor smarten, vernetzten Kinderspielzeug-Angeboten erneuert. Man versucht damit Nutzer zu sensibilisieren, welche Risiken das "Internet of Toys" bringen kann - von Überwachung bis hin zu Identitätsdiebstahl.
"Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Generell sind Geräte mit versteckter Kamera oder einem Mikrofon, mit denen man also unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen kann, in Deutschland verboten. Dennoch findet man sie immer wieder mit auf dem Gabentisch.
Ganz speziell warnt die Bundesnetzagentur in diesem Jahr vor smarten Brillen und Kinder-Smartwatches.
Bei den smarten Brillen ist es verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machen. "Nur wenn die Aufnahmesituation für Dritte erkennbar ist, ist die Privatsphäre der umgebenden Personen gewährleistet", heißt es dazu in einer Erklärung. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Finger davon lassen.
"Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende", so die Bundesnetzagentur. Es muss dabei nicht immer Kinderspielzeug sein. "In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen".
Auch andere smarte Geräte, wie Saugroboter, sind mit in Deutschland nicht erlaubten Aufnahmeoptionen aufgetaucht.
- Bundesnetzagentur warnt vor smartem Spielzeug
- Risiken wie Überwachung und Identitätsdiebstahl
- Regelmäßige Warnungen, aktuell vor Weihnachten
- Klaus Müller betont Verbot im Kinderzimmer
- Verbot für Geräte mit versteckter Kamera/Mikrofon
- Warnung vor smarten Brillen und Kinder-Smartwatches
- Spionagegeräte auch in Alltagsgegenständen gefunden
- Verbraucher können sich bei Bundesnetzagentur informieren
Heikles Spielzeug
Diese Warnungen spricht die Bundesnetzagentur in einer schönen Regelmäßigkeit aus und hat jetzt - pünktlich zum Weihnachtsgeschäft - ein paar Beispiele für heikle Spielzeuge, über die man sich vielleicht gar nicht so große Gedanken macht."Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Generell sind Geräte mit versteckter Kamera oder einem Mikrofon, mit denen man also unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen kann, in Deutschland verboten. Dennoch findet man sie immer wieder mit auf dem Gabentisch.
Ganz speziell warnt die Bundesnetzagentur in diesem Jahr vor smarten Brillen und Kinder-Smartwatches.
Bei den smarten Brillen ist es verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machen. "Nur wenn die Aufnahmesituation für Dritte erkennbar ist, ist die Privatsphäre der umgebenden Personen gewährleistet", heißt es dazu in einer Erklärung. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Finger davon lassen.
Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende
Ähnlich sieht das auch bei Smartwatches aus, die speziell für Kinder angeboten werden. Auch bei diesen Geräten gibt es eine Reihe von Optionen, durch die man unbemerkt andere abhören oder selbst abgehört werden kann."Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende", so die Bundesnetzagentur. Es muss dabei nicht immer Kinderspielzeug sein. "In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen".
Auch andere smarte Geräte, wie Saugroboter, sind mit in Deutschland nicht erlaubten Aufnahmeoptionen aufgetaucht.
Die Bundesnetzagentur hilft bei Fragen weiter
Verbraucher können sich bei Fragen zu speziellen smarten Spielzeugen auch direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Es gibt neben der Webseite www.bundesnetzagentur.de/spionagegeraete eine Telefon-Hotline unter 0228 14 15 16 und die E-Mail für schriftliche Anfragen: spionagegeraete@bnetza.de. Siehe auch:
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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