Staubsauger, Spielzeug, Duftspender:
Warnung vor Spionagegeschenken
Bei technischen Weihnachtsgeschenken sollte man aufpassen: Die Bundesnetzagentur warnt davor, dass immer wieder verschiedene Elektronik-Produkte vertrieben werden, die in Deutschland schlicht nicht betrieben werden dürfen.
Es geht dabei um Waren, die seitens der Behörde als "Spionagegeräte" bezeichnet werden - es handelt sich beispielsweise um "intelligentes" Spielzeug oder vernetzte Alltagsgegenstände, die jeweils mit versteckten Kameras und Mikrofonen ausgestattet sind und damit durchaus in die Privatsphäre ihrer Nutzer eingreifen können.
Entsprechende Funktionen werden dabei unter Bezeichnungen wie "Voice Monitoring", "Babyphonefunktion" oder "One-Way Conversation" angepriesen. Das Mikrofon beziehungsweise die Kamera kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld können dann von einem Dritten mitgehört werden. Solche Features sind laut den deutschen Datenschutz-Regelungen eindeutig verboten.
Besonders heimtückisch seien Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können, hieß es weiter. Hier sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen. Die entsprechenden Produkte werden dabei meist im Rahmen größerer Chargen von externen Anbietern in die verschiedenen Online-Handelsplattformen eingestellt. Allein in diesem Jahr wurden aufgrund von Hinweisen der Bundesnetzagentur 4600 solcher Angebote wieder gelöscht, das sind viel mehr als im letzten Jahr, als 2170 Produkte entdeckt wurden.
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Entsprechende Funktionen werden dabei unter Bezeichnungen wie "Voice Monitoring", "Babyphonefunktion" oder "One-Way Conversation" angepriesen. Das Mikrofon beziehungsweise die Kamera kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld können dann von einem Dritten mitgehört werden. Solche Features sind laut den deutschen Datenschutz-Regelungen eindeutig verboten.
Wenn der Staubsauger dich anguckt
Entsprechende Funktionen sind oft in Spielzeugen verbaut, mit denen Eltern beispielsweise Kinderzimmer überwachen können sollen. Es gibt aber auch weniger offensichtliche Anwendungsarten. So untersucht man bei der Bundesnetzagentur derzeit beispielsweise einige Staubsaugerroboter, die Kamera-Bilder ihrer Umgebung auf das Smartphone ihrer Besitzer übertragen können. Wenn für die sonstigen Anwendenden nicht über ein akustisches Signal oder eine leuchtende LED erkennbar ist, dass die Kamera aufnimmt, gibt es ebenfalls rechtliche Probleme.Besonders heimtückisch seien Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können, hieß es weiter. Hier sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen. Die entsprechenden Produkte werden dabei meist im Rahmen größerer Chargen von externen Anbietern in die verschiedenen Online-Handelsplattformen eingestellt. Allein in diesem Jahr wurden aufgrund von Hinweisen der Bundesnetzagentur 4600 solcher Angebote wieder gelöscht, das sind viel mehr als im letzten Jahr, als 2170 Produkte entdeckt wurden.
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