Cloudflare muss geschützte Musik sperren & darf Anbieter nicht tarnen
Der Betrieb wichtiger Internet-Infrastrukturen wird erneut durch ein Urheberrechtsurteil beeinträchtigt. Das Content-Delivery-Network (CDN) Cloudflare wird in einem Urteil verpflichtet, den Zugang zu einem illegal angebotenen Musikalbum zu sperren.
Der Service Cloudflares dient in erster Linie dazu, Webserver vor Lastspitzen zu schützen. Neben herkömmlichen hohen Besucherzahlen, wie sie beispielsweise bei bestimmten Produktveröffentlichungen und ähnlichen Ereignissen vorkommen, spielt auch der Schutz vor DoS-Angriffen eine wesentliche Rolle.
Damit die Angreifer nicht zum eigentlichen Webserver durchdringen können, muss die Adresse des eigentlichen Inhalte-Lieferanten natürlich verborgen werden. Aus Sicht der Musikindustrie ist Cloudflare damit ein Anonymisierungsdienst, der dazu dient, die eigentliche Identität von Urheberrechtsverletzern zu verbergen. Diese Sichtweise konnte dem Oberlandesgericht Köln nun erfolgreich vermittelt werden.
Das Urteil ist allerdings nur noch eine Formalie, die eine Aussage zu grundsätzlichen Einstufungen der Arbeit Cloudflares bieten kann. Auf die Verbreitung des fraglichen Albums durch ddl-music.to hat es keine Auswirkungen mehr, da die Plattform schon seit einigen Wochen stillgelegt ist.
Siehe auch:
Cloudflare ist Anonymisierungsdienst
Das Problem in dem Verfahren sieht so aus, dass das Gericht der Argumentation der Musikindustrie folgte, Cloudflare sei in erster Linie als Anonymisierungsdienst einzustufen. Und weil das Unternehmen verhindert, dass der Rechteinhaber gefunden und zur Verantwortung gezogen werden kann, muss nun also das CDN herhalten.Der Service Cloudflares dient in erster Linie dazu, Webserver vor Lastspitzen zu schützen. Neben herkömmlichen hohen Besucherzahlen, wie sie beispielsweise bei bestimmten Produktveröffentlichungen und ähnlichen Ereignissen vorkommen, spielt auch der Schutz vor DoS-Angriffen eine wesentliche Rolle.
Damit die Angreifer nicht zum eigentlichen Webserver durchdringen können, muss die Adresse des eigentlichen Inhalte-Lieferanten natürlich verborgen werden. Aus Sicht der Musikindustrie ist Cloudflare damit ein Anonymisierungsdienst, der dazu dient, die eigentliche Identität von Urheberrechtsverletzern zu verbergen. Diese Sichtweise konnte dem Oberlandesgericht Köln nun erfolgreich vermittelt werden.
Grundsätzliche Frage
Dabei ging es im Konkreten um eine Webseite hinter der Adresse ddl-music.to. Auf dieser wurde ein urheberrechtlich geschütztes Musikalbum zum Download bereitgestellt. "Das Cloudflare-CDN spielt damit für die Zugänglichmachung illegaler Inhalte eine zentrale Rolle", lautet dabei die Einschätzung des Bundesverbandes Musikindustrie.Das Urteil ist allerdings nur noch eine Formalie, die eine Aussage zu grundsätzlichen Einstufungen der Arbeit Cloudflares bieten kann. Auf die Verbreitung des fraglichen Albums durch ddl-music.to hat es keine Auswirkungen mehr, da die Plattform schon seit einigen Wochen stillgelegt ist.
Zusammenfassung
- Urheberrechtsurteil beeinträchtigt Internet-Infrastrukturen erneut
- Cloudflare muss Zugang zu illegaler Musik sperren
- Gericht stuft Cloudflare als Anonymisierungsdienst ein
- Cloudflare schützt Webserver vor Lastspitzen und DoS-Angriffen
- Musikindustrie sieht in Cloudflare Urheberrechtsverletzungs-Versteck
- Urteil betrifft Webseite ddl-music.to mit illegalem Musikalbum
- Urteil hat keine Auswirkung auf bereits stillgelegte Plattform
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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