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Black Friday als Marke ist Geschichte:
Bundesgerichtshof ordnet Ende an

Der Black Friday ist wohl den meisten bekannt, dass um den Begriff seit Jahren ein Rechtsstreit herrscht, wohl deutlich weniger. Jetzt hat der Bundesgerichtshof den juristischen Hickhack beendet. Die Marke wird vollständig gelöscht, das hat Folgen für alle, die den Begriff verwenden.
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Der Black Friday zählt zusammen mit dem Cyber Monday zu den wichtigsten Tagen für den Onlinehandel auch in Deutschland - in einem sehr kurzen Zeitraum werden Milliarden Euro umgesetzt. Klar, dass viele mit den Begriff werben wollen, doch genau in dieser Hinsicht gibt es seit Jahren Probleme. Eine Geschäftsfrau mit Sitz in Hongkong hatte sich den Begriff schützen lassen.

Die offensichtliche Absicht: mit Abmahnungen und Lizenzforderungen an Unternehmen, die Black Friday in ihrer Werbung verwenden, das große Geld verdienen. Nach Jahren vor Gerichten ist dieser Plan nun endgültig gescheitert.


Nach sechs Jahren vor verschiedenen Gerichten hatte die chinesische Markeninhaberin in letzter Instanz versucht, vor dem Bundesgerichtshof die Zulassung einer Revision zu erwirken. Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat das oberste deutsche Gericht diese Beschwerde zurückgewiesen. Die Folge: Das Urteil zur Löschung der Marke, ergangen durch das Kammergericht Berlin, ist rechtskräftig.

Damit ist das Deutsche Patent und Markenamt dazu angewiesen, die Marke "Black Friday" und alle damit verbundenen Einträge zu Waren und Dienstleistungen aus seinen Registern zu streichen - insgesamt über 900 Einträge. Die Betreiber des Portals BlackFriday.de, einer der Hauptakteure im Rechtsstreit mit der Markeninhaberin, kann den langen Kampf als gewonnen ansehen: "Wir sind froh, dass der Spuk endlich vorbei ist", so Simon Gall, Betreiber von BlackFriday.de laut Finanznachrichten.

Es geht aber noch weiter

"Sowohl uns als Black Friday Portal, als auch vielen Händlern, mit denen wir zusammenarbeiten, hat die Marke in den letzten Jahren immer wieder Probleme bereitet", so Gall weiter. Mit dem jetzt ergangenen Urteil ist in dieser Hinsicht zumindest geklärt, dass der Begriff Black Friday wieder frei verwendet werden kann.

Für Gall selbst gibt es in dem Streit aber noch eine weitere Schlacht zu schlagen. Auch die Kosten für Verfahren, Abmahnungen und andere Maßnahmen will der Portalbetreiber erstreiten. Hier ist aktuell der Bundesgerichtshof damit beschäftigt, ein Revisionsverfahren zu prüfen. Mit Firmensitz in Hongkong wird die Durchsetzung der Kostenansprüche aber auch nach einem positiven Urteil wohl schwierig.

Zusammenfassung
  • Black Friday ist wichtiger Tag für den Onlinehandel in Deutschland.
  • Geschäftsfrau aus Hongkong hatte sich Begriff schützen lassen.
  • Nach sechs Jahren vor Gerichten wird die Marke gelöscht.
  • Der Begriff Black Friday kann nun wieder frei verwendet werden.
  • Betreiber des Portals BlackFriday.de streiten noch um Kosten für Verfahren.
  • Durchsetzung der Kostenansprüche wohl schwierig.

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