Bundesgerichtshof schützt vor Internetdialern
Jetzt hat der Bundesgerichthof dazu ein wichtiges Urteil gesprochen: wer im Netz
hinterhältig abgezockt wird, braucht nicht zu zahlen. Wie schnell man im
Internet abgezockt werden kann, erfuhr die 15-Jährige Laura auf einer
Hausaufgabenseite. Ein paar unüberlegte "O.K.s" eingetippt - und 100 Euro wurden
fällig. Aber es gibt auch Dialer, die sich ganz heimlich installieren. Der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt in einem Fall zugunsten eines
Internet-Nutzers entschieden. Der sollte 9000 Euro zahlen - für Verbindungen
über einen Dialer von dem er nichts bemerkt hatte. Dazu Christlieb Klages, der Opfer-Anwalt: "Wenn der Verbraucher eine übliche Sorgfalt walten lässt und er dennoch betrogen wird und keine Kenntnis hat, dass er einen Dialer benutzt, dann soll er in diesen Fällen wirtschaftlich nicht in Anspruch zu nehmen sein." Die so genannte "übliche Sorgfalt walten" lässt auch derjenige, der kein Schutzprogramm gegen Dialer installiert hat.
Doch Vorsicht: Das BHG-Urteil ist kein Freibrief für gedankenloses Surfen auf 0190-Seiten. Urs Mansmann vom Computermagazin c´t: "Wer den Kostenhinweis sieht, das kostet jetzt 1,86/Min, wer das bestätigt und anschließend den Dienst auch nutzt, der muss tatsächlich auch bezahlen, der ist einen Vertrag eingegangen." So wie Laura: Sie muss den Wucherpreis zahlen - weil sie das berühmte Kleingedruckte übersehen hat.
News-Quelle www.RTL2.de
News-Submiter: samy
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