Klage gegen Amazon Go:
Streit um biometrische Kundendaten
Anfang März machte überraschend die Meldung die Runde, dass Amazon acht seiner kassenlosen Amazon Go-Läden in den USA schließen wird. Nun kommt heraus, dass Amazon verklagt wurde. Es geht um die Nutzung biometrischer Kundendaten.
Das meldet der Nachrichtensender NBC News. In der Klage wird behauptet, dass das Unternehmen in den Amazon Go-Geschäften in New York keine angemessene Beschilderung angebracht hat, wie es das Gesetz vorschreibt: Unternehmen sind seit 2021 in New York City verpflichtet, auffällige Schilder anzubringen, wenn sie biometrische Daten von Kunden erfassen, wie z. B. Gesichtsscans und Fingerabdrücke.
Der Kläger gibt dabei an, dass die Amazon Go-Läden ständig die biometrischen Daten der Kunden nutzen, "indem sie [ihre Handflächen] scannen, um sie zu identifizieren, und indem sie Computer-Vision, Deep-Learning-Algorithmen und Sensorfusion anwenden, die die Form und Größe des Körpers jedes Kunden messen, um die Kunden zu identifizieren und zu verfolgen, wo sie sich in den Läden bewegen, und zu bestimmen, was sie gekauft haben".
Amazon Go-Stores erlauben den Kunden, alle Produkte aus den Regalen zu nehmen und zu gehen, ohne zur Kasse zu müssen. Um diese Läden betreten zu können, müssen die Kunden einen Code aus der Amazon-App mit einer verbundenen Kreditkarte scannen. Einige Filialen bieten zudem eine Funktion namens Amazon One an. Dabei handelt es sich um einen Identitätscheck und Zahlungsdienst, der über Handflächen-Scanner legitimiert wird. Die Informationen, wann welche biometrischen Daten erfasst werden, sollen laut der Klage jedoch irreführend sein.
In einer Erklärung, die NBC News zugesandt wurde, verteidigte ein Amazon-Sprecher zudem die bisherige Nutzungsweise. Es hieß, dass Amazon sich explizit gegen Gesichtserkennung entschieden habe und dass alle Systeme, die zur Identifizierung der Kunden in den Go-Stores verwendet werden, keine biometrische Technologie darstellen. "Nur Kunden, die sich bei Amazon One anmelden und sich dafür entscheiden, dass sie identifiziert werden, indem sie ihre Handfläche über das Amazon One-Gerät halten, haben die Möglichkeit, ihre Handflächen-biometrischen Daten sicher zu erfassen", hieß es, und diese Personen werden während des Anmeldeprozesses über den Datenschutz informiert.
Siehe auch:
Der Kläger gibt dabei an, dass die Amazon Go-Läden ständig die biometrischen Daten der Kunden nutzen, "indem sie [ihre Handflächen] scannen, um sie zu identifizieren, und indem sie Computer-Vision, Deep-Learning-Algorithmen und Sensorfusion anwenden, die die Form und Größe des Körpers jedes Kunden messen, um die Kunden zu identifizieren und zu verfolgen, wo sie sich in den Läden bewegen, und zu bestimmen, was sie gekauft haben".
Verspätet und unzureichend informiert?
Zudem heißt es, dass das Unternehmen erst über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Schilder über seine biometrischen Tracking-Aktivitäten aufstellte.Amazon Go-Stores erlauben den Kunden, alle Produkte aus den Regalen zu nehmen und zu gehen, ohne zur Kasse zu müssen. Um diese Läden betreten zu können, müssen die Kunden einen Code aus der Amazon-App mit einer verbundenen Kreditkarte scannen. Einige Filialen bieten zudem eine Funktion namens Amazon One an. Dabei handelt es sich um einen Identitätscheck und Zahlungsdienst, der über Handflächen-Scanner legitimiert wird. Die Informationen, wann welche biometrischen Daten erfasst werden, sollen laut der Klage jedoch irreführend sein.
Angekündigte Schließungen
Interessant ist auch, dass Amazon im Rahmen der angekündigten Schließung einer Reihe Go-Shops vor ein paar Tagen bestätigt hatte, dass man derzeit noch abwäge, welche Funktionen in den kassenlosen Stores angeboten werden: "Wir bleiben dem Amazon Go-Format verpflichtet, betreiben mehr als 20 Amazon Go-Stores in den USA und werden weiterhin lernen, welche Standorte und Funktionen bei den Kunden am besten ankommen, während wir unsere Amazon Go-Stores weiterentwickeln", sagte ein Sprecher des Konzerns.In einer Erklärung, die NBC News zugesandt wurde, verteidigte ein Amazon-Sprecher zudem die bisherige Nutzungsweise. Es hieß, dass Amazon sich explizit gegen Gesichtserkennung entschieden habe und dass alle Systeme, die zur Identifizierung der Kunden in den Go-Stores verwendet werden, keine biometrische Technologie darstellen. "Nur Kunden, die sich bei Amazon One anmelden und sich dafür entscheiden, dass sie identifiziert werden, indem sie ihre Handfläche über das Amazon One-Gerät halten, haben die Möglichkeit, ihre Handflächen-biometrischen Daten sicher zu erfassen", hieß es, und diese Personen werden während des Anmeldeprozesses über den Datenschutz informiert.
Zusammenfassung
- Amazon wird verklagt: Nutzung biometrischer Kundendaten ohne angemessene Beschilderung.
- Ab 2021 müssen Unternehmen in NYC Schilder anbringen, wenn sie biometrische Daten erfassen.
- Amazon Go-Läden nutzen biometrische Daten, um Kunden zu identifizieren und zu verfolgen.
- Amazon hat erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Schilder aufgestellt.
- Amazon Go-Stores ermöglichen kassenloses Einkaufen.
- Kunden können sich bei Amazon One anmelden und über Handflächen-Scanner legitimieren.
- Amazon betont, dass keine biometrische Technologie verwendet wird.
Siehe auch:
Thema:
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