Copyright-Troll will vom Gefängnis aus Piraten jagen - darf aber nicht

Der Name Paul Hansmeier ist der vielleicht bekannteste in der "Szene" der Copyright-Trolle, also jener Juristen, deren Geschäftsmodell es ist, Nutzer durch Abmahnungen sprichwörtlich zu melken. Hansmeier wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt, doch er bleibt auch im Gefängnis aktiv.
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Hansmeier ist mit einem zweiten Namen untrennbar verbunden, nämlich Prenda Law. Diese Kanzlei war auf Abmahnungen und Klagen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Das ist nicht ungewöhnlich und wird bis heute von so manchen Juristen praktiziert, Hansmeier und Prenda, die auf Abmahnungen im Zusammenhang mit Pornovideos spezialisiert waren, schossen aber weit über das Ziel hinaus.

14 Jahre Haft für illegale Praktiken

Gemeinsam mit seinem Partner John Steele haben sie gegen das Strafrecht verstoßen, denn sie haben vor Gericht gelogen, sich des Identitätsdiebstahls schuldig gemacht und schufen einen sogenannten Honeypot mit selbst hochgeladenen Pornos, um Nutzer in die Falle zu locken.

Wie TorrentFreak berichtet, war die Reaktion der beiden auf die eigenen juristischen Probleme höchst unterschiedlich: Steele kooperierte mit den Behörden und bekam dafür ein relativ mildes Urteil von fünf Jahren Haft - er ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Hansmeier indes ging in die Offensive und wehrte sich mit allen Mitteln - erfolglos, denn er bekam 14 Jahre Haft. Er sitzt seither in Haft, ist aber auch von dort aus juristisch tätig und hat eine ganze Reihe an Petitionen und Klagen auf den Weg gebracht. Vor Kurzem hat er wegen einer 122-tägigen Einzelhaft rechtliche Schritte in die Wege geleitet.


Er behauptet (von sich selbst in der dritten Person schreibend): "Konkret war Hansmeier an einer Petition beteiligt, woraufhin die Gefängnisbeamten ihn fünf Monate lang in eine Isolierzelle steckten. Während seiner Isolationshaft durfte Hansmeier nur einmal im Monat mit seiner Familie telefonieren, er war in einem winzigen, fensterlosen Raum eingesperrt, in dem rund um die Uhr das Licht brannte, er durfte keine Zeitung oder andere Zeitschriften erhalten und er durfte keine vertraulichen Gespräche mit seinem Anwalt führen." Das sind freilich schwere Vorwürfe, die an Folter grenzen - unabhängig davon, ob man den Betroffenen mag oder nicht, und müssen aufgeklärt werden.

Hansmeier will weiter abmahnen

Es gibt aber auch Informationen, die darauf schließen lassen, dass Hansmeier auch mit dem Wort unbelehrbar umschrieben werden kann. Denn dieser will offenbar auch aus dem Gefängnis seine "Arbeit" fortsetzen und hat dazu mehrere Petitionen eingereicht. In der jüngsten will Hansmeier eine einstweilige Verfügung erwirken, um die US-Regierung daran zu hindern, die Gesetze über Betrug und Geldwäsche für seine geplanten Aktivitäten zur Durchsetzung des Urheberrechts anzuwenden.

Damit will er im Wesentlichen grünes Licht für jene Aktivitäten haben, für die er eigentlich verurteilt wurde: "Paul Hansmeier möchte einen verdeckten Ermittler einstellen, um seine Urheberrechte an kreativen Werken durchzusetzen und gemäß dem Copyright Act und dem Computer Fraud and Abuse Act gegen Piraten vorzugehen", schreibt er. Hansmeier bezeichnet Piraterie als "Krebsgeschwür", diese sei im Wesentlichen Diebstahl und "trägt nichts zu unserer Gesellschaft bei". Seine Argumente überzeugten den zuständigen Richter allerdings nicht, dieser schmetterte den Antrag ab.

Zusammenfassung
  • Paul Hansmeier: bekannter Copyright-Troll, 14 Jahre Haft, auch im Knast aktiv.
  • Hansmeier & Steele: Verstoß gegen Strafrecht, Identitätsdiebstahl, Honeypot.
  • Steele kooperiert: 5 Jahre Haft, Hansmeier 14 Jahre.
  • Hansmeier will auch im Gefängnis Urheberrechte durchsetzen.
  • Hansmeier plant, Ermittler zur Durchsetzung des Urheberrechts einzustellen.
  • Richter lehnt Antrag ab.
  • Hansmeier bezeichnet Piraterie als "Krebsgeschwür".

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