Kein Preiszwang: Milliarden-Strafe gegen Apple zusammengestrichen
Apple hat den größten Teil einer hohen Strafe, die von der französischen Wettbewerbsbehörde gegen den Konzern verhängt wurde, abwenden können. Grundlage dafür war, dass das Gericht einen zentralen Vorwurf für nichtig erklärte.
Die Behörde hatte Apple eine Strafe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro auferlegt. Dagegen legte das Unternehmen Widerspruch ein und das zuständige Pariser Berufungsgericht gab ihm auch in wesentlichen Punkten recht. In der Folge reduzierte es die Strafe auf einen Betrag von 371,6 Millionen Euro, also gerade mal ein Drittel des ursprünglichen Betrages.
Die französischen Wettbewerbshüter verhängten im Jahr 2020 den größten Teil der Strafe aufgrund dessen, dass sie Apple der illegalen Preisabsprachen für schuldig befanden. Auch die Elektronikgroßhändler Tech Data und Ingram Micro wurden im Zuge dessen mit Geldstrafen im zweistelligen Millionen-Bereich bedacht.
"Die Entscheidung bezieht sich auf Praktiken, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen und bei denen selbst die Kartellaufsicht anerkannt hat, dass sie nicht mehr angewandt werden", erklärte ein Apple-Sprecher gegenüber dem US-Sender CNBC. Der Konzern gibt sich damit aber nicht zufrieden und will auch noch den Rest der Strafe gerichtlich anfechten. Denn bei Apple bewertet man den Vorgang letztlich vor allem als politischen Versuch, die großen, global tätigen Konzerne einzuhegen und nicht, deren reales Verhalten im Wettbewerb zu beurteilen.
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Die französischen Wettbewerbshüter verhängten im Jahr 2020 den größten Teil der Strafe aufgrund dessen, dass sie Apple der illegalen Preisabsprachen für schuldig befanden. Auch die Elektronikgroßhändler Tech Data und Ingram Micro wurden im Zuge dessen mit Geldstrafen im zweistelligen Millionen-Bereich bedacht.
Apple fasst Mut
Man sah es als erwiesen an, dass zwischen Apple und den Händlern die Verkaufspreise für verschiedene Produkte wie Macs und iPads in Absprache festgelegt wurden. Den US-Konzern sah man dabei in besonderer Verantwortung, da dieser mit seiner Marktmacht Druck auf die Händler ausgeübt haben soll, sich auf die Festlegungen einzulassen. Genau diesen Punkt strich das Gericht nun aber, was die Strafe entsprechend stark reduzierte."Die Entscheidung bezieht sich auf Praktiken, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen und bei denen selbst die Kartellaufsicht anerkannt hat, dass sie nicht mehr angewandt werden", erklärte ein Apple-Sprecher gegenüber dem US-Sender CNBC. Der Konzern gibt sich damit aber nicht zufrieden und will auch noch den Rest der Strafe gerichtlich anfechten. Denn bei Apple bewertet man den Vorgang letztlich vor allem als politischen Versuch, die großen, global tätigen Konzerne einzuhegen und nicht, deren reales Verhalten im Wettbewerb zu beurteilen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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