Twitter vs. Musk: Verhandlung ausgesetzt, doch Streit geht weiter

Nein! Doch! Oh! So kann man die Twitter-Übernahme durch Elon Musk bisher am kürzesten zusammenfassen. Denn der Tesla-Chef hat zunächst den Kauf angekündigt, dann einen Rückzieher gemacht und nun gibt es den Rückzieher vom Rückzieher. Das hat auch diverse Folgen.
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Elon Musk will Twitter jetzt doch kaufen, und zwar zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Das ist die Zusammenfassung der Ereignisse der vergangenen Tage. Warum es sich der 51-Jährige nun doch anders überlegt hat?

Dazu gibt es diverse Vermutungen. Die Wahrscheinlichste ist jedoch, dass Musk und seine Anwälte erkannt haben, dass sie vor Gericht auf verlorenem Posten stehen und die für Oktober angesetzte Verhandlung aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren werden. Viele Beobachter meinten, dass Musk auch deshalb kalte Füße bekommen hat, weil im Zuge der Verhandlung Details zu ihm und seinen Geschäften bekannt würden, die für ihn unangenehm werden könnten.


Ursprünglich sollte die Verhandlung am 17. Oktober beginnen, doch nun hat Richterin Kathaleen McCormick diese ausgesetzt. Die Vertreter von Twitter trauten dem neuen Frieden Musks aber nicht, denn die Anwälte des sozialen Netzwerks haben gegen die Aussetzung protestiert (via The Verge). Im Prinzip meinen sie, dass man Musk nicht trauen könne.

Streit geht weiter

In einem Brief ans Gericht schreibt Twitter-Anwalt Kevin Shannon: "Jetzt, am Vorabend der Verhandlung, erklären die Beklagten, dass sie doch noch abschließen wollen. 'Vertrauen Sie uns', sagen sie, 'wir meinen es diesmal ernst', und beantragen daher, von einer Abrechnung in der Sache befreit zu werden."

Musks Anwälte hingegen argumentieren, dass das Problem auf der Seite von Twitter liege: "Twitter lässt sich nicht mit einem Ja abspeisen. Erstaunlicherweise hat das Unternehmen darauf bestanden, den Rechtsstreit fortzusetzen, wobei es das Geschäft rücksichtslos aufs Spiel gesetzt und die Interessen seiner Aktionäre aufs Spiel gesetzt hat." Richterin McCormick hat die Verhandlung allerdings nur für eine begrenzte Zeit verschoben, nämlich nur bis zum 28. Oktober 2022.
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