"META" verklagt Meta und die Facebook-Mutter hat schlechte Karten

Im vergangenen Oktober hat das hinter Facebook, Instagram und WhatsApp stehende Unternehmen den bisherigen Namen Facebook auf Meta geändert, das soll den Fokus auf das Me­ta­verse widerspiegeln. Doch der Name ist nicht besonders ori­gi­nell, wie mittlerweile klar ist.
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Seit der Umbenennung von Facebook auf Meta (als Mutterkonzern) gibt es immer wieder Firmen, die sich zu Wort melden und meinen, dass Mark Zuckerbergs Unternehmen den neuen Namen geklaut hätte. Das liegt daran, dass der Begriff Meta nicht unbedingt einzigartig bzw. neu ist.

In der Regel haben Beschwerden und auch Klagen nicht viel Aussicht auf Erfolg, vor allem dann, wenn Unternehmen die rechtlichen Schritte einleiten, bei denen keine oder nur wenig Verwechslungsgefahr besteht. So haben sich etwa kurz nach der Bekanntgabe zwei Firmen aus Chicago und Arizona zu Wort gemeldet, die behaupteten, dass ihnen der Name Meta zustehe. Im ersten Fall war nicht einmal klar, was die "Meta Company" eigentlich macht, bei "Meta PC" aus Arizona war es ein PC-Händler. Beide kamen vermutlich nicht besonders weit mit ihren Beschwerden.

META gegen Meta

Der Fall von Justin Bolognino könnte indes erfolgreicher laufen: Denn der Besitzer von "META" hat Meta verklagt und wirft dem Social-Media-Riesen vor, den Namen geklaut zu haben. Wie CNBC berichtet, liegt der Fall hier durchaus anders: Denn Bolognino betreibt sein Unternehmen seit zwölf Jahren und bietet eine Dienstleistung an, bei der es direkte Überschneidungen zur Facebook-Mutter gibt.


Denn Bologninos Unternehmen bietet Augmented-Reality-Erfahrungen für diverse Events an und bekanntlich war der Hauptgrund für die Facebook-Umbenennung der Wunsch von Mark Zuckerberg, sich auf das so genannte Metaverse zu konzentrieren - und das ist ein Sammelbegriff für AR- und VR-Welten und -Anwendungen.

Bolognino wirft Meta vor, dass sein Unternehmen seit der Umbenennung komplett "ausgetrocknet" sei. Laut seiner Anwältin Dyan Finguerra-DuCharme verhandle man mit Meta seit mittlerweile acht Monaten, allerdings ohne Erfolg: "Mein Mandant versucht, seine Dienste zu vermarkten und zu bewerben, doch die Verbraucher glauben fälschlicherweise und irrtümlich, dass seine Dienste von Facebook kommen." Die Juristin meint weiter, dass das Geschäft von META "irreparabel und unwiderruflich geschädigt" worden sei.

Und laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg der Klage auch ziemlich gut. Die Trademark-Expertin und Professorin an der University of Michigan, Jessica Litman, meint etwa, dass die Klage von META "völlig plausibel" sei und durchaus Erfolg haben könnte.

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