Mojang will mit NFTs nichts zu tun haben - Verbot in Minecraft kommt

Die Microsoft-Tochter Mojang Studios will mit der Vermarktung von NFTs vor dem Hintergrund der Spieleplattform Minecraft nichts zu tun haben. Die Verbindung von Blockchain-Technologien mit dem populären Game soll sogar klar untersagt werden.
O2, Minecraft, Jedes Zuhause
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Bei den Non-Fungible Tokens (NFTs) handelt es sich um digitale Tokens, die einen Besitz an einem digitalen Vermögenswert wie beispielsweise einem Bild repräsentieren. Der Token wird in einer Blockchain gespeichert und kann auch an andere Nutzer weiterverkauft und transferiert werden. Allerdings schützt das die referenzierte Original-Datei natürlich nicht davor, beliebig kopiert oder auch gelöscht zu werden.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Nutzer nicht im Detail verstehen, was sie beim Erwerb eines NFT tatsächlich bekommen. Das bietet zwielichtigen Spekulanten immer wieder die Möglichkeit, andere User abzuzocken. Darin dürfte auch der Grund liegen, dass Mojang möglichst nicht mit dem Segment in Verbindung gebracht werden will - denn mehr als ein schlechtes Image dürfte für das Spielestudio hier kaum zu holen sein.


Wie das Unternehmen mitteilte, sei in den Nutzungsregeln bereits dargelegt, dass auch externe Betreiber von Minecraft-Servern dafür zu sorgen haben, dass alle Nutzer einen fairen Zugang zu den Inhalten bekommen. "NFTs können jedoch Modelle der Verknappung und des Ausschlusses schaffen, die mit unseren Richtlinien und dem Geist von Minecraft in Konflikt stehen", hieß es.

Verknappung nicht erwünscht

"Um sicherzustellen, dass Minecraft-Spieler ein sicheres und inklusives Erlebnis haben, ist es nicht erlaubt, Blockchain-Technologien in unsere Client- und Server-Anwendungen zu integrieren, noch dürfen Minecraft-Spielinhalte wie Welten, Skins, Persona-Gegenstände oder andere Mods durch Blockchain-Technologie genutzt werden, um ein knappes digitales Gut zu schaffen", stellt man klar.

Aktuell ist ein Verbot von NFTs noch nicht explizit in den Nutzungsbestimmungen verankert. Trotzdem sollten Anwender den nun veröffentlichen Hinweis ernst nehmen - eine entsprechend aktualisierte Form der Vertragsbestimmungen sei außerdem in Arbeit und werde in Kürze veröffentlicht.

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