T-Aktie: Nach zwei Jahrzehnten fließt dank Vergleich Entschädigung

Vor 25 Jahren war die Deutsche Telekom zum ersten Mal an die Börse gegangen - und sollte damit die Beziehung zum Aktienhandel für einen großen Teil der Deutschen für immer verändern. Zwei Jahrzehnte später werden Aktionäre dank eines Vergleichs endlich entschädigt.

Die dritte Tranche der T-Aktien hatte nie eine Chance auf Gewinne

Für viele deutsche Anleger ist die T-Aktie wohl nur noch in sehr entfernter, oft schmerzlicher Erinnerung. Die Rechtsstreitigkeiten rund um den Börsengang der Telekom halten aber bis zum heutigen Tag an. Jetzt zeichnet sich ab, dass 17.000 Anleger, die im Jahr 2001 Klage wegen fehlerhafter Angaben im Börsenprospekt zur dritten Tranche erhoben hatten, tatsächlich bald mit einer Entschädigung rechnen können.

Die Vorgeschichte: Die Telekom hatte die dritte Tranche ihrer Aktie am 19. Juni 2000 auf den Markt gebracht. Wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schreibt, war es schon zu diesem Zeitpunkt klar absehbar, dass es beim Emissionspreis von 66,50 Euro für die Anleger praktisch keine Chance gab, Gewinne zu erzielen. Zwei Jahre später war das Wertpapier auf den historischen Tiefstand von 7,70 Euro gefallen.

"Der Rechtsstreit, der nun im Wege eines Vergleichs endlich beigelegt werden soll, ist ebenfalls schon fast 20 Jahre alt", so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW in einer Mitteilung. Und tatsächlich konnte man für betroffene Kläger hier wohl nach zwei Jahrzehnten ein recht gutes Ergebnis erzielen: "Wir raten betroffenen Aktionären, diesen Vergleich anzunehmen", so der Anlegerschützer weiter.

Im nächsten Schritt wird der ausgehandelte Vergleich jetzt allen Vergleichsberechtigten Anlegern angeboten. Erste Entschädigungszahlungen sollen dabei noch in diesem Jahr fließen, spätestens aber bis Ende Juni 2022 soll jedem beteiligten Kläger ein entsprechendes Angebot vorgelegt sein.

Die Eckdaten des T-Aktien-Vergleichs:
  • Erstattung der vollen Erwerbskosten für die Aktien abzüglich erfolgter Dividendenzahlungen und möglicherweise zwischenzeitlichen Verkaufserlöse
  • Erstattung von 70 Prozent der Prozesszinsen
  • Berücksichtigung erhaltener Bonusaktien

Experte rät zu akzeptieren

Für den DSW ist mit dem Vergleich eine gute Einigung für die Aktionäre gefunden: "Damit werden - bis auf einen kleinen Teil der Zinsen - nahezu 100 Prozent der geltend gemachten Ansprüche befriedigt", so Tüngler. Der weitere Rechtsweg sei "lang, steinig und kostspielig", die Chance auf ein noch besseres Ergebnis aber nicht hoch. Logo, Mobilfunk, Deutsche Telekom, Telekom, Provider, Netzbetreiber, Mobilfunkanbieter, Mobilfunkbetreiber, T-Mobile, Telekommunikationsunternehmen, Isp, Mobilfunktarif, Magenta, T-Online, T-Systems, Telekom Logo Logo, Mobilfunk, Deutsche Telekom, Telekom, Provider, Netzbetreiber, Mobilfunkanbieter, Mobilfunkbetreiber, T-Mobile, Telekommunikationsunternehmen, Isp, Mobilfunktarif, Magenta, T-Online, T-Systems, Telekom Logo
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