Zoll hat Amazon-Subunternehmer im Visier:
bundesweite Kontrollen
Der Zoll hat im Rahmen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) eine Groß-Aktion gegen Amazon und dessen Subunternehmen durchgeführt, um die Arbeitsbedingungen von Auslieferungsfahrern unter die Lupe zu nehmen. Ergebnisse der bundesweiten Aktion liegen noch nicht vor.
Die Prüfung fand kurz vor dem Wochenende statt und wurde bundesweit durchgeführt. Beamte von allen 41 Hauptzollämtern in ganz Deutschland waren an der Kontrolle beteiligt. Laut den Informationen des Bayerischen Rundfunks hat sich der Zoll bei dieser Kontrolle ausschließlich auf den Online-Riesen Amazon gestürzt und war dazu bei den zahlreichen Auslieferungsstützpunkten vor Ort.
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Eine Sprecherin der Generalzolldirektion hat gegenüber dem Bayerischen Rundfunk eine erste Stellungnahme abgegeben und den Großeinsatz bestätigt. Da heißt es: "Die Paketbranche arbeitet häufig mit Nachunternehmern. Hier konnte die FKS vermehrt Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns feststellen." Seit Kurzem ist der Mindestlohn in der Branche auf 9,60 Euro pro Stunde angestiegen. Die Zöllner befragten dahingehend die Auslieferungsfahrer, ob ihnen auch dieser Satz mindestens gezahlt wird.
Neben der Prüfung des Mindestlohns werden aber auch andere "häufige Verstöße" in der Branche unter die Lupe genommen. Dazu gehört insbesondere das Thema Scheinselbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit ist in dem Bereich recht stark verbreitet, was zur Folge hat, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet werden und der Mindestlohn umgangen werden kann.
Laut der Sprecherin der Generalzolldirektion wurden zudem weitere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten überprüft. "Im Speziellen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer."
Zuletzt gab es eine solche Großaktion bei den Subunternehmen von Paketdienstleistern im Jahr 2019. Damals hatte der Zoll Depots von Amazon in Köln, DHL in Bergisch Gladbach, Leverkusen und Siegburg, GLS in Bornheim sowie Hermes in Hürth überprüft. Bei den befragten 540 Personen kam es schließlich in 220 Fällen zu Hinweisen auf die Unterschreitung des Mindestlohns, in 35 Fällen gab es zudem Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen. In 31 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender beziehungsweise falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.
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Fokus bei den Subunternehmen und Fahrern
Was der Zoll dabei im Einzelnen entdeckt hat, wird wohl erst in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Klar ist aber, dass der Fokus der Kontrolle bei den Subunternehmen lag, mit denen Amazon in Deutschland die Auslieferung der Amazon Prime-Pakete regelt.Eine Sprecherin der Generalzolldirektion hat gegenüber dem Bayerischen Rundfunk eine erste Stellungnahme abgegeben und den Großeinsatz bestätigt. Da heißt es: "Die Paketbranche arbeitet häufig mit Nachunternehmern. Hier konnte die FKS vermehrt Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns feststellen." Seit Kurzem ist der Mindestlohn in der Branche auf 9,60 Euro pro Stunde angestiegen. Die Zöllner befragten dahingehend die Auslieferungsfahrer, ob ihnen auch dieser Satz mindestens gezahlt wird.
Neben der Prüfung des Mindestlohns werden aber auch andere "häufige Verstöße" in der Branche unter die Lupe genommen. Dazu gehört insbesondere das Thema Scheinselbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit ist in dem Bereich recht stark verbreitet, was zur Folge hat, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet werden und der Mindestlohn umgangen werden kann.
Laut der Sprecherin der Generalzolldirektion wurden zudem weitere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten überprüft. "Im Speziellen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer."
Zuletzt gab es eine solche Großaktion bei den Subunternehmen von Paketdienstleistern im Jahr 2019. Damals hatte der Zoll Depots von Amazon in Köln, DHL in Bergisch Gladbach, Leverkusen und Siegburg, GLS in Bornheim sowie Hermes in Hürth überprüft. Bei den befragten 540 Personen kam es schließlich in 220 Fällen zu Hinweisen auf die Unterschreitung des Mindestlohns, in 35 Fällen gab es zudem Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen. In 31 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender beziehungsweise falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.
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