BPjM lässt Klage gegen Petersen fallen
Erst jetzt erfolgte eine Reaktion der Staatsanwaltschaft. Folgender Brief wurde ihm zugestellt:
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Petersen,
ich habe das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Die Einstellung ist unter anderem im Hinblick darauf erfolgt, dass das Strafverfahren durch Sie zu dem Zweck missbraucht werden sollte, die Streichung des Spiels "Unreal Tournament 2003" vom Index der jugendgefährdenden Schriften zu erreichen.
Mit freundlichem Gruß Beneke Staatsanwalt
Quelle: inUnreal.de
Vielen Dank an gmdee für diese Information!
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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