Abzocke: Call-by-Call-Anbieter 01091 wird zwangsabgeschaltet

Einem unseriösen Call-by-Call-Anbieter wurde jetzt der Garaus gemacht: Die Bundesnetzagentur hat die dauerhafte Abschaltung der Nummer 01091 angeordnet und zudem die Berechnung von über die Nummer angebotenen Dienste verboten. Zuvor hatten sich immer wieder Verbraucher über den Call-by-Call-Anbieter mit der Nummer 01091 beschwert. Betroffene hatte unter anderem gemeldet, dass sie Abrechnungen für Dienste erhalten hatten, die sie so nicht wissentlich gebucht hatten, beziehungsweise nicht über dessen Preise informiert waren. Zudem wurden teilweise Flatrates berechnet, obwohl die Kunden schon ordnungsgemäß gekündigt hatten. Nach einer ersten Untersuchung wurde von der Bundesnetzagentur dann ein Verfahren eingeleitet. Infografik: Messenger sind in der Krise die beliebtesten KanäleMessenger sind in der Krise die beliebtesten Kanäle

Da lag viel im Argen

Die Bundesnetzagentur stellte dann fest, dass der Anbieter anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags ansagte, beziehungsweise eine "Flatrate" anbot. Das verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und den "Nummernplan Betreiberkennzahlen".

Aber nicht nur die Vertragsschließung war zu beanstanden. Die Überprüfung ergab, dass die Abrechnungen intransparent erfolgten und Abonnements auch nach einer Kündigung weiterberechnet wurden. Kunden meldeten zudem, dass die Leistung des Call-by-Call-Anbieters zu wünschen übrig ließ: Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten laut Bundesnetzagentur regelmäßig nicht hergestellt werden.

Nach Abschluss der Untersuchungen zieht die Behörde jetzt den Schlussstrich und entzieht dem Betreiber die Nummer 01091. Die Verstöße gegen Vorgaben aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb machen das möglich. Kunden des Anbieters können zudem aufatmen: Sie müssen Kosten, die ihnen entstanden sind, nicht zahlen.

Das sogenannte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot wurde rückwirkend für alle Abrechnungen erlassen, die mit der Nummer 01091 in Verbindung stehen, die als Abo "FESTENTGELTCC442" in den Einzelverbindungsnachweisen auftauchen müssten. Als Termin wurde der 26. Dezember 2019 ausgesprochen. "Nutzer von Call-by-Call-Diensten müssen sich auf die Einhaltung der Preis­transparenz­vorgaben verlassen können. Die Missachtung dieser Vorgaben schadet Verbrauchern und Branche", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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