"Kritische Infrastruktur":
Pressefreiheit in Zeiten des Corona-Virus

Der Bund hat "kritische Infrastrukturen" definiert und "systemrelevante Berufsgruppen", die auch in der Corona-Krise weiter ihren Dienst tun. Jetzt mahnen Medien-Treibende, dass Schutzmaßnahmen auch nicht auf Kosten der freien Berichterstattung getroffen werden dürfen.

Die freie Berichterstattung muss gerade in Krisenzeiten geschützt werden

Gerade in Zeiten des Corona-Virus ist es zu einer effektiven Bekämpfung der Ausbreitung nötig, dass sich Bürger umfassend und verlässlich informieren können. Für die Regierung ist es deshalb umso wichtiger, bei Maßnahmen in Bezug auf diverse Einschränkung nicht aus dem Auge zu verlieren, dass eine Berichterstattung auch mit der Verfügbarkeit und Bewe­gungsfreiheit von Journalisten verbunden ist. Zwar sind auch "Medien und Kultur" vom Bund als "kritische Infrastrukturen" (KRITIS) definiert, in Bezug auf "systemrelevante Berufsgruppen" finden Journalisten aktuell aber keine Erwähnung.

Das veranlasst jetzt unter anderem den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) zu einem klaren Aufruf an die Innenministerien der Länder und des Bundes, "bei anstehenden Katastrophenplänen die besondere Bedeutung des Journalismus für die Information und Aufklärung der Bevölkerung zu beachten". Wichtig sei dabei vor allem, die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Journalisten zu gewährleisten.

Dazu kommt laut DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall noch ein weiterer wichtiger Fak­tor: Journalisten sollten aus seiner Sicht in die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen auf­genommen werden, um beispielsweise eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten, "damit ihre Eltern recherchieren und berichten kön­nen". Überall sieht dies gerade in Krisenzeiten als wichtig an, da nur "Presse und Rundfunk" das Anrecht der Menschen auf Information erfüllen könnten. "Journalismus ist im Home Office nur zum Teil zu leisten", so der DJV-Vorsitzende.

Digitalpublisher und Zeitungsverleger mahnen

Auch der Verband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) mahnt, dass aktuell getroffene Maßnahmen nicht zu einer Einschränkung der Berichterstattung durch die Medien führen dürfen. "Wenn freie Recherche, Herstellung und Verbreitung von Zeitungen nicht mehr gewährleistet sind, werden Teile der Bevölkerung von der Berichterstattung abge­schnitten. Das gilt auch für die digitalen Vertriebswege", so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in einer Mitteilung.

Auch Wolff sieht in der Definitionen der "kritischen Infrastrukturen", die regional unter­schiedlich vorgenommen wird, ein Problem: "Es wäre gut, wenn wir uns in Deutschland auf eine einheitliche Definition einigen könnten, was kritische Infrastrukturen sind. Die Berichterstattung durch freie Medien gehört für mich eindeutig dazu."

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