Bundeskartellamt warnt vor Datenschutz-Problem bei vielen Smart-TVs
Abschluss der Untersuchungen.
Die Erhebung der Nutzungsdaten und die Verwendung zum Beispiel für personalisierte Werbung kann der Verbraucher oftmals durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern - doch viele Nutzer wissen das gar nicht und wenige machen davon Gebrauch.
"Sich über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, ist für den Verbraucher nicht oder nur mit großem Aufwand möglich", bemängelt das Bundeskartellamt. Zudem hat das Kartellamt festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. "Sie sind vor allem deshalb für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen", so heißt es weiter.
Dadurch wird aber auch verschleiert, für welche Dienste die personenbezogenen Daten genutzt werden. "Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs - und von IoT-Geräten generell - zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Datensicherheitsniveau ist ebenfalls ein großer Kritikpunkt. Sicherheitsstandards müssen auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen aufrechterhalten werden, doch wenige Konzerne kümmern sich entsprechend ernsthaft um Security-Updates. Konsequenzen haben die festgestellten Mängel für die TV-Hersteller nun erst einmal nicht, denn das Bundeskartellamt darf nur prüfen, aber keine behördliche Verfügung ausstellen.
Siehe auch: Studie zum Datenschutz ist "ermutigend und ernüchternd" zugleich
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Internetfähige Fernsehgeräte bieten über das klassische Fernsehprogramm hinaus eine Vielzahl an Internetangeboten. Dazu gehören Video-Streaming, Webbrowser und diverse Informations-Angebote und Sprachassistenten. Dadurch haben die Geräte aber laut der Untersuchung des Kartellamts vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu erheben. Was mit den Daten im Einzelnen geschieht wird dem Nutzer dabei nicht immer klar mitgeteilt. Das gilt ganz besonders, da heute fast jedes verkaufte Fernsehgerät ein Smart-TV ist. "Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern", fordert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nun nach dem Offizieller Trailer: Die neuen Samsung QLED 8K-Fernseher 2020
Verhalten wird analysiert
Unternehmen machen von den Daten-Sammlungen in ganz unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. Sie tracken das Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen und werten diese Daten aus, heißt es in dem Bericht.Die Erhebung der Nutzungsdaten und die Verwendung zum Beispiel für personalisierte Werbung kann der Verbraucher oftmals durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern - doch viele Nutzer wissen das gar nicht und wenige machen davon Gebrauch.
"Sich über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, ist für den Verbraucher nicht oder nur mit großem Aufwand möglich", bemängelt das Bundeskartellamt. Zudem hat das Kartellamt festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. "Sie sind vor allem deshalb für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen", so heißt es weiter.
Dadurch wird aber auch verschleiert, für welche Dienste die personenbezogenen Daten genutzt werden. "Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs - und von IoT-Geräten generell - zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Datensicherheitsniveau ist ebenfalls ein großer Kritikpunkt. Sicherheitsstandards müssen auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen aufrechterhalten werden, doch wenige Konzerne kümmern sich entsprechend ernsthaft um Security-Updates. Konsequenzen haben die festgestellten Mängel für die TV-Hersteller nun erst einmal nicht, denn das Bundeskartellamt darf nur prüfen, aber keine behördliche Verfügung ausstellen.
Siehe auch: Studie zum Datenschutz ist "ermutigend und ernüchternd" zugleich
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