"Black Friday": Abmahnungen hinfällig, Markeneintragung wird gelöscht
Die Online-Händler dürfen zukünftig wieder allgemein den Begriff "Black Friday" verwenden, um ihre zahlreichen Sonderaktionen am Tag nach Halloween zu bewerben. Mehrere Unternehmen können jetzt den Erfolg verbuchen, den Schutz einer entsprechenden Wortmarke erfolgreich angefochten zu haben.
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Ende 2016 bekamen diverse Online-Händler plötzlich Post von den Anwälten einer Super Union Holdings. Wie sich herausstellte, hatte diese sich "Black Friday" bereits im Jahr 2013 als Wortmarke schützen lassen und verlangte nun per Abmahnung, dass die Unternehmen die Verwendung des Begriffes einstellen. Angesichts dessen, dass Black Friday seit vielen Jahren ein stehender Begriff im US-Markt ist und von dort auch schon breit nach Deutschland geschwappt war, war die Überraschung natürlich entsprechend groß.
Doch nun geht es in eine andere Richtung. Neben diversen anderen Firmen hatte beispielsweise auch das Berliner Unternehmen 6Minutes Media, das die Shopping-Plattform MyDealz.de betreibt, die Löschung der Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Die dafür engagierte Kanzlei HK2 Rechtsanwälte teilte nun mit, dass dieses nun erfolgreich war.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Markeninhaberin kann hiergegen also noch Widerspruch einlegen. Doch nicht nur nach Auffassung der direkt von den Betroffenen betreuten Anwälten ist die Sache ziemlich eindeutig: Black Friday ist im Grunde seit Jahren ein generischer Begriff für den großen Einkaufstag und lässt sich somit nicht mehr nachträglich von nur einem Unternehmen beanspruchen.
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Ende 2016 bekamen diverse Online-Händler plötzlich Post von den Anwälten einer Super Union Holdings. Wie sich herausstellte, hatte diese sich "Black Friday" bereits im Jahr 2013 als Wortmarke schützen lassen und verlangte nun per Abmahnung, dass die Unternehmen die Verwendung des Begriffes einstellen. Angesichts dessen, dass Black Friday seit vielen Jahren ein stehender Begriff im US-Markt ist und von dort auch schon breit nach Deutschland geschwappt war, war die Überraschung natürlich entsprechend groß.
Doch nun geht es in eine andere Richtung. Neben diversen anderen Firmen hatte beispielsweise auch das Berliner Unternehmen 6Minutes Media, das die Shopping-Plattform MyDealz.de betreibt, die Löschung der Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Die dafür engagierte Kanzlei HK2 Rechtsanwälte teilte nun mit, dass dieses nun erfolgreich war.
Widerspruch möglich, aber sinnfrei
"Die Eintragung der Wortmarke 'Black Friday' ist mangels Unterscheidungskraft zu löschen. Denn der unter der Bezeichnung 'Black Friday' in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke 'seinen Weg auch nach Deutschland gefunden", hieß es in dem Antrag, dem die Behörde nun beipflichtete.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Markeninhaberin kann hiergegen also noch Widerspruch einlegen. Doch nicht nur nach Auffassung der direkt von den Betroffenen betreuten Anwälten ist die Sache ziemlich eindeutig: Black Friday ist im Grunde seit Jahren ein generischer Begriff für den großen Einkaufstag und lässt sich somit nicht mehr nachträglich von nur einem Unternehmen beanspruchen.
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