Unitymedia Hotspot Urteil kassiert:
Kunde muss doch nicht zustimmen
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil gegen den Internet-Provider kassiert, das im vergangenen Jahr von der Verbraucherzentrale noch als "wegweisend" gefeiert wurde. Es geht dabei um Hotspots, die Unitymedia automatisch, also ohne Zustimmung der Kunden, eingerichtet hat.
Unitymedia hatte dabei seine AGB vor zwei Jahren dahingehend geändert, dass Kunden, die keine Aktivierung eines Hotspots wünschten, dies ausdrücklich bestätigen mussten. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht und in der ersten Instanz auch gesiegt. Zuvor hatte sich Unitymedia über eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hinweggesetzt und mit der zuvor nur angekündigten Aktivierung der Hotspots dann auch tatsächlich begonnen. Alles sah demnach nach einer kundenfreundlichen Entscheidung aus - doch nun gibt es ein gegenteiliges Urteil.
Wer der Freigabe des Routers nicht widersprach...
...nahm automatisch an dem WifiSpot-Projekt teil
Die Pressemeldung zum Urteil kann als PDF beim OLG Köln eingesehen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von der Verbraucherzentrale gibt es derzeit noch keine öffentliche Stellungnahme über das neue Urteil.
Siehe auch:
Download WirelessNetView - WLAN-Netzwerke aufspüren Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Wer der Freigabe des Routers nicht widersprach...
...nahm automatisch an dem WifiSpot-Projekt teil
Opt Out reicht
Denn "eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") ist nicht erforderlich. Es muss aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out"). Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln jetzt entschieden und eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Unitymedia NRW abgewiesen", so das OLG Köln.Kunde muss also doch nicht zustimmen?
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Aufschaltung des zusätzlichen Signals keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG darstelle: "Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung seien ebenfalls nicht vorgetragen worden. Schließlich bestehe für die Kunden jederzeit die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, also aus dem von Unitymedia betriebenen System wieder herauszuoptieren ("Opt out"). Würde dieser Widerspruchsweg nicht eröffnet, wäre die Belästigung allerdings unzumutbar, heißt es in der Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Köln (Az.: 6 U 85/17).Die Pressemeldung zum Urteil kann als PDF beim OLG Köln eingesehen werden.
1,5 Millionen WifiSpots
Laut Plan wollte das Unternehmen bis Ende 2016 so rund 1,5 Millionen WifiSpots und damit eines der größten WLAN-Angebote in ganz Deutschland schaffen. Für Neukunden hat der Anbieter die WifiSpot-Freigabe mittlerweile in die Verträge mit aufgenommen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von der Verbraucherzentrale gibt es derzeit noch keine öffentliche Stellungnahme über das neue Urteil.
Siehe auch:
Download WirelessNetView - WLAN-Netzwerke aufspüren Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
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