Microsoft hält US-Behörden weiter auf Distanz zu EU-Datenzentren
Im lang andauernden Rechtsstreit um Daten, die auf Servern im Ausland gespeichert sind, konnte sich der Software-Konzern Microsoft wohl endgültig gegen die US-Behörden durchsetzen. Wenn auch knapp wurde eine Revision des Urteils aus dem letzten Sommer abgelehnt.
In der Auseinandersetzung ging es um eine behördliche Anordnung zur Herausgabe der E-Mails eines Nutzers von Microsoft-Services, dem Drogendelikte vorgeworfen wurden. Das Unternehmen verweigerte dies aber unter dem Hinweis, dass alle Daten zu dem fraglichen Konto in einem Datenzentrum in Irland gespeichert sind - also außerhalb des Geltungsbereiches von US-Recht.
Microsoft hatte keineswegs vor, sich komplett gegen eine Zusammenarbeit mit den Behörden zu sperren - bestand aber auf einem korrekten Rechtsweg. Dieser hätte in dem Fall so ausgesehen, dass sich die US-Behörden mit einem Amtshilfeersuchen an ihre irischen Kollegen wenden und diese dann vor Ort tätig werden.
Die inzwischen seit Jahren andauernde Auseinandersetzung ist aber auch mit dieser neuen Entscheidung wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Es ist noch möglich, die Sache vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Dass dies geschieht, ist durchaus wahrscheinlich, da die Sache ein Präzedenzfall für das zukünftige Vorgehen im Zeitalter weltweit verteilter Cloud-Infrastrukturen ist.
Letztlich muss es nicht einmal bei einem Urteil bleiben. Alle beteiligten Seiten fordern im Grunde klarere gesetzliche Regelungen, die zu den veränderten Ausgangsbedingungen passen. In welche Richtung diese gehen sollten, sieht natürlich jede Seite etwas anders.
Microsoft hatte keineswegs vor, sich komplett gegen eine Zusammenarbeit mit den Behörden zu sperren - bestand aber auf einem korrekten Rechtsweg. Dieser hätte in dem Fall so ausgesehen, dass sich die US-Behörden mit einem Amtshilfeersuchen an ihre irischen Kollegen wenden und diese dann vor Ort tätig werden.
Knappe Entscheidung
Dass Microsofts Sichtweise in dem Fall richtig war, bestätigte im letzten Sommer bereits ein Berufungsgericht in New York. Da auch diese Entscheidung vom US-Justizministerium angefochten wurde, hatte ein achtköpfiges Richtergremium nun zu entscheiden, ob das Verfahren überhaupt noch einmal aufgenommen wird. Die Abstimmung ging hier letztlich 4:4 aus, womit der Antrag abgelehnt ist, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters. In der Gruppe habe es höchst unterschiedliche Haltungen gegeben, hieß es. Die Stimmen für eine erneute Verhandlung der Sache bedeuten dabei nicht zwangsläufig, dass sie Microsoft im Unrecht sehen, sondern eben nur, dass einige Richter der Ansicht sind, dass noch nicht alle Fragen erschöpfend erörtert wurden.Die inzwischen seit Jahren andauernde Auseinandersetzung ist aber auch mit dieser neuen Entscheidung wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Es ist noch möglich, die Sache vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Dass dies geschieht, ist durchaus wahrscheinlich, da die Sache ein Präzedenzfall für das zukünftige Vorgehen im Zeitalter weltweit verteilter Cloud-Infrastrukturen ist.
Letztlich muss es nicht einmal bei einem Urteil bleiben. Alle beteiligten Seiten fordern im Grunde klarere gesetzliche Regelungen, die zu den veränderten Ausgangsbedingungen passen. In welche Richtung diese gehen sollten, sieht natürlich jede Seite etwas anders.
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Christian Kahle
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