Berufung gibt Microsoft Recht:
EU-Kundendaten bleiben für USA Tabu

Microsoft hat jetzt im Namen der europäischen Nutzer einen großen Sieg vor einem US-amerikanischen Berufungsgericht errungen. Nachdem der Konzern der Anordnung der US-Regierung nicht nachgekommen war, Daten von EU-Bürgern auszuhändigen, hat nun ein Gericht für Microsoft und für den Datenschutz entschieden.
Google, Nutzerdaten, Datencenter
Es gibt demnach derzeit keine rechtlichen Grundlagen, die in Irland gespeicherten Daten von Microsoft-Kunden in Europa an die US-Behörden zu übergeben. Das hat nun ein Berufungsgericht in New York entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung aus dem Jahr 2014 wieder geradegerückt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Microsoft hatte sich seit einigen Jahren gegen die Ausspähung von Kundendaten gewehrt, da der Konzern die Rechte seiner Kunden schützen will.

Altes Gesetz nicht relevant

Das Berufungsgericht hat nun klargestellt, dass es nach einem Gesetz aus dem Jahre 1986 keine Grundlage für die US-Regierung gibt, Daten von Servern außerhalb der USA anfordern zu können. Die Behörden hatten sich auf diese 30 Jahre alte Generalverfügung für die US-Regierung berufen, auch im Ausland tätig zu werden und dort Durchsuchungen jeglicher Art durchführen zu können.

Siehe auch: Microsoft kämpft für Datenschutz in Europa, verliert vor US-Gericht

In Europa hatte der EuGH bereits eine ähnliche Entscheidung genau in der anderen Richtung getroffen: Man hatte 2015 Facebook verboten, Daten von europäischen Nutzern außerhalb der EU zu speichern. In diesen Fällen hätten NSA und Co. ein leichtes Spiel gehabt, Daten von Europäern einzusehen. Der EuGH kippte dazu das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, womit US-Konzerne nun Nutzerdaten vor Ort in Europa speichern müssen. In Gang gesetzt hatte das der Österreicher Max Schrems, der gegen Facebooks Datenschutzrichtlinien geklagt hatte.

Ein kleines "Aber"!

Das Urteil schließt allerdings nicht aus, dass es in Einzelfällen doch zu einer Übergabe von Daten europäischer Nutzer an ausländische Behörden kommen kann.
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