iPhone 6 'Touch-Krankheit':
Sammelklage von 10.000 Betroffenen

Das von amerikanischen Nutzern schlicht "Touch Disease", also Touch-Krankheit, genannte Problem mit iPhone 6 und iPhone 6-Plus-Modellen hat für Apple nun weitreichende Konsequenzen. In den USA haben sich 10.000 Betroffene zu einer Sammelklage zusammengeschlossen.
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Apple

Mehrere Sammelklagen

Ein Hardware-Fehler soll bei iPhone 6 und 6 Plus dazu führen, dass Eingaben von dem Bildschirm nicht mehr erkannt werden, das Problem macht sich laut Nutzerberichten durch eine flackernde graue Linie am oberen Rand bemerkbar. In manchen Fällen soll es sogar zum kompletten Ausfall des Bildschirms kommen. Das von US-amerikanischen Nutzern einfach Touch-Krankheit getaufte Problem sorgt jetzt dafür, dass auf Apple gleich mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen zurollen.


Wie Motherboard in seinem Bericht schreibt, haben sich drei weitere US-Kanzleien einer laufenden Sammelklage angeschlossen, die Apple vorwirft, ein Konstruktionsfehler habe zu den Bildschirm-Problemen geführt, die häufig erst nach Ablauf der einjährigen Garantie auftreten. Insgesamt hätten sich nun knapp 10.000 Nutzer bei den Anwaltskanzleien gemeldet, um sich der Klage gegen den Konzern aus Cupertino anzuschließen. Das Ziel: Apple solle ein kostenloses Reparaturprogramm für betroffene Geräte ins Leben rufen und Schadensersatz leisten. "Wegen des Touchscreen-Defekts dient das iPhone nicht seinem Zweck als Smartphone", so die Klage.

Darüber hinaus sieht sich Apple wegen desselben Problems aber noch mit weiteren Klagen konfrontiert. So haben Betroffene im US-Bundesstaat Utah im September eine weitere Sammelklage angestrebt, auch in Kanada wollen Nutzer den Konzern notfalls vor Gericht zum Schadensersatz bei betroffenen Geräten bewegen. Apple hat öffentlich bisher keine Aussage zu dem Problem gemacht.

Mehr Zeit verlangt

Gegenüber dem zuständigen Gericht hat der Konzern mittlerweile erbeten, mehr Zeit für eine Reaktion auf die Klage zu erhalten. Außerdem strebt Apple nach diesen Informationen an, die beiden US-amerikanischen Sammelklagen zusammenzulegen - man wolle vermeiden, dass durch zwei eigenständige Klagen Gerichte unnötig belastet werden. Wegen der Ähnlichkeit der Beschwerden sei eine Zusammenlegung sinnvoll, so der Konzern.
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