Angebliches Lulzsec-Mitglied zurück im Gefängnis
Ein angebliches Mitglied der Aktivistengruppe Lulzsec, welches Mitte des letzten Jahres festgenommen wurde, muss nun erneut ins Gefängnis. Ryan Cleary hat laut einem Bericht von Sophos gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen.
Dem vermeintlichen Lulzsec-Mitglied wird vor Gericht vorgeworfen, sich an mehreren DDoS-Angriffen im vergangenen Jahr beteiligt zu haben. Zu den ins Visier genommenen Zielen gehören unter anderem die Webseiten der Serious Organised Crime Agency (SOCA), der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) und der British Phonographic Industry (BPI).
Wie sich nun herausgestellt hat, soll Ryan Cleary gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und über Weihnachten das Internet genutzt haben. Offenbar kontaktierte er auf diese Weise den Lulzsec-Chef Hector Xavier Monsegur, der im Internet besser unter dem Namen Sabu bekannt ist. Dieser wird für die Verhaftung von weiteren Lulzsec-Mitgliedern verantwortlich gemacht. Angeblich arbeitete er seit geraumer Zeit mit dem FBI zusammen.
Der 19-Jährige wird angeklagt, da er gegen den Criminal Law Act sowie den Computer Misuse Act verstoßen haben soll. Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, mit unbekannten Personen zusammengearbeitet zu haben, um ein Botnetz aufzubauen. Dieses soll er dann auch Dritten zur Verfügung gestellt haben.
Wie sich nun herausgestellt hat, soll Ryan Cleary gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und über Weihnachten das Internet genutzt haben. Offenbar kontaktierte er auf diese Weise den Lulzsec-Chef Hector Xavier Monsegur, der im Internet besser unter dem Namen Sabu bekannt ist. Dieser wird für die Verhaftung von weiteren Lulzsec-Mitgliedern verantwortlich gemacht. Angeblich arbeitete er seit geraumer Zeit mit dem FBI zusammen.
Der 19-Jährige wird angeklagt, da er gegen den Criminal Law Act sowie den Computer Misuse Act verstoßen haben soll. Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, mit unbekannten Personen zusammengearbeitet zu haben, um ein Botnetz aufzubauen. Dieses soll er dann auch Dritten zur Verfügung gestellt haben.
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