Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung kommt
Laut Paris soll der Gesetzentwurf über die erweiterten Befugnisse des Bundeskriminalamts nach Abschluss der Ressortabstimmung an die Länder geschickt werden. Man will den Vorschlag noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorlegen.
Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur konnten sich Schäuble und Zypries nun im letzten Streitpunkt einigen. Demnach darf eine Online-Durchsuchung auch ohne das vorherige Betreten der Wohnung des Verdächtigen durchgeführt werden. Dadurch soll die heimliche Installation des so genannten "Bundestrojaners" erleichtert werden.
Bisher sah das Justizministerium darin eine heimliche Wohnungsdurchsuchung, die durch das Grundgesetz nicht abgedeckt wäre. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kritisierte diese Pläne: "Die Pläne bergen ein hohes verfassungsrechtliches Risiko."
Hinter den heimlichen Online-Durchsuchungen steckt prinzipiell nicht mehr als ein Trojaner, der den Inhalt der Festplatte für die Polizei vom Verdächtigen unbemerkt verfügbar macht. Zudem werden sämtliche Tasteneingaben aufgezeichnet. Jedoch darf die Durchsuchung nur zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter wie Leib und Leben angewendet werden.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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