BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen

Internet & Webdienste Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei nicht erlaubt sind. Die Strafprozessordnung decke nicht das heimliche Durchsuchen der auf dem Computer gespeicherten Daten eines Beschuldigten. Damit sind die Pläne, was den Einsatz von Trojanern angeht, vorerst hinfällig. In der Vergangenheit wurde diese Art von Software eingesetzt, um beispielsweise den Mail-Verkehr von kriminellen Banden zu überwachen. Kritiker verglichen dieses Vorgehen mit dem großen Lauschangriff oder heimlichen Wohnungsdurchsuchungen.

Sowohl auf der Landesebene als auch beim Verfassungsschutz wurden die Praktiken eingesetzt, um die innere Sicherheit zu stärken. Man geht davon aus, dass Wolfgang Schäuble nun eine Änderung der Strafprozessordnung anstreben könnte. Vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus sollen heimliche Online-Durchsuchungen zu großen Erfolgen führen.
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