Gronkh gibt den Kampf auf, beantragt und bekommt Rundfunklizenz

Der bekannteste deutsche YouTuber Erik Range, besser bekannt unter seinem Pseudonym Gronkh, zeigte sich Mitte 2017 noch kämpferisch und wollte sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren, dass er für seine Web-Kanäle eine Rundfunklizenz beantragen muss. Doch diesen Kampf hat er nun verloren oder verloren gegeben.
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Gronkh/YouTube
YouTube, Twitch und Co. sind kein Fernsehen. Das ist für die meisten Internet-Nutzer nicht nur eine Tatsache, sondern auch eine Art Überzeugung bzw. Einstellung. Die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen sieht das aber anders und meint, dass das Gesetz hier keine relevanten Unterschiede macht. Und deshalb benötigen auch YouTuber bei Live-Streaming eine Rundfunklizenz, so die Behörde.

Die Medienwächter sind im Vorjahr auf Konfrontationskurs gegangen und haben dem beliebten Streaming-Angebot PietSmietTV mitgeteilt, dass für den Weiterbetrieb eine Rundfunklizenz erforderlich sei. PietSmietTV hat daraufhin den Sendebetrieb eingestellt. Infografik: Wie wird man YouTube-Star und was kann man verdienen?Wie wird man YouTube-Star und was kann man verdienen? Das wiederum nannte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, "unprofessionell". Schmidt meinte, dass ihm sehr wohl bewusst sei, dass die aktuelle Gesetzgebung in Bezug auf das Internet nicht optimal ist, aber Gesetz sei eben Gesetz.

Erik "Gronkh" Range wollte das allerdings nicht hinnehmen und kündigte damals an, gegen diese Regelung zu kämpfen. Der YouTuber wollte zweifellos einen Präzedenzfall schaffen, um klarzustellen, dass Internet nicht viel mit klassischen Medien wie TV und Radio zu tun hat und sich durch andere Dynamiken auszeichnet.

Lizenz beantragt und bekommen

Doch laut GamesWirtschaft hat Gronkh nun wohl aufgegeben, da er für die Stichworte bzw. "GronkhTV" und "Gronkh" eine Lizenz beantragt und vor kurzem auch erhalten hat. Damit unterliegen die Range-Angebote diversen Regularien, darunter zum Thema Jugendschutz.

Damit hat der Kampf der Streamer gegen die alte Gesetzgebung einen Rückschlag erlitten, denn am Umstand, dass Reformbedarf besteht, ändert sich dadurch nichts.
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