Recht auf Barzahlung: Kläger scheitert im Kampf um Rundfunkbeiträge
Ein Kläger sieht das Recht auf Barzahlung gefährdet und will am Beispiel des Rundfunkbeitrags ein Exempel statuieren. Jetzt scheiterte die entsprechende Klage am Verwaltungsgerichtshof in Kassel, folgen wird wohl der Gang zum Bundesverwaltungsgericht.
Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag entschied, sieht man keinen Anspruch der Bürger darauf, Rundfunkbeiträge auch mit Bargeld bezahlen zu können. Wie die Richter ausführen, könne der Gläubiger - in diesem Fall der Hessische Rundfunk - nicht dazu verpflichtet werden, Barzahlungen anzunehmen. Damit wird das Urteil aus erster Instanz bestätigt, die Verwaltungsrichter lassen aber ganz klar den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Häring hat angekündigt, diesen Weg auch gehen zu wollen, da es immer sein Ziel gewesen sei, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen.
Wie heise in seinem Bericht schreibt, war Häring als einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof angetreten. Nach eigener Aussage gehe es ihm darum, eine grundsätzliche Klärung zu erreichen. "Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", so Häring. Er sehe im Zwang zur Überweisung oder zum Bankeinzug klare Nachteile für die Bürger, die durch die Verfolgbarkeit der Zahlungen beispielsweise Privatsphäre einbüßten. Infografik: Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch den Rundfunkbeitrag
Das Recht auf Barzahlung ist laut dem Kläger in Gefahr
In Zeiten von digitalen Bezahldiensten und dem Aufstieg der Kryptowährungen könnte man den Eindruck gewinnen, dass Bargeld als Währung immer mehr an Bedeutung verliert. Der Frankfurter Journalist, Autor und Volkswirtschaftler Norbert Häring fühlt sich deshalb offenbar seit 2015 dazu berufen, in einem Verfahren darum zu streiten, den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu dürfen - und anhand dieses Falles einen Präzedenzfall zum Thema "Recht auf Barzahlung" zu schaffen. Infografik: Rundfunkgebühren im europäischen Vergleich
Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag entschied, sieht man keinen Anspruch der Bürger darauf, Rundfunkbeiträge auch mit Bargeld bezahlen zu können. Wie die Richter ausführen, könne der Gläubiger - in diesem Fall der Hessische Rundfunk - nicht dazu verpflichtet werden, Barzahlungen anzunehmen. Damit wird das Urteil aus erster Instanz bestätigt, die Verwaltungsrichter lassen aber ganz klar den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Häring hat angekündigt, diesen Weg auch gehen zu wollen, da es immer sein Ziel gewesen sei, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen.
Wie heise in seinem Bericht schreibt, war Häring als einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof angetreten. Nach eigener Aussage gehe es ihm darum, eine grundsätzliche Klärung zu erreichen. "Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", so Häring. Er sehe im Zwang zur Überweisung oder zum Bankeinzug klare Nachteile für die Bürger, die durch die Verfolgbarkeit der Zahlungen beispielsweise Privatsphäre einbüßten. Infografik: Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch den Rundfunkbeitrag
Dann geht es wohl auf die nächsthöhere Ebene
Die Kläger hatten vor dem VGH versucht, sich auf das Bundesbankgesetz zu berufen, das "Auf Euro lautende Banknoten" als das "einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" definiert. Aus dieser Formulierung ergibt sich laut Häring vor allem für die öffentliche Hand die Verpflichtung, die Zahlung mit Bargeld zu ermöglichen. Der Hessische Rundfunk beruft sich in seiner Verteidigung darauf, dass bundesweit bereits mehrere entsprechende Urteile zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen wurden. Eine Verbindung zum Bundesbankgesetz sei "zweifelhaft", so die Argumentation.
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