USA: Verurteilte Filesharerin fordert neues Verfahren

Internet & Webdienste Die US-Amerikanerin Jammie Thomas wurde vor kurzem im ersten erfolgreichen Verfahren der Musikindustrie gegen einen Nutzer von Filesharing-Netzwerken zur Zahlung einer Strafe in Höhe von rund 220.000 US-Dollar verurteilt. Thomas wehrt sich nun aber ... mehr...

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"Dies sieht er dadurch bestätigt, dass die Musikstücke zum Preis von insgesamt 24 US-Dollar legal über das Internet erworben werden können.". Das Argument ist nonsens. Es wurde der Inhalt ja mehreren Personen dadurch zugänglich gemacht.
 
@Bösa Bär: Das heißt also du denkst wirklich daß jedes der Musikstücke 9250 mal von dieser einen Quelle geladen wurde? Sehr unrealistisch!! Darüber hinaus haben die meisten der belangten Filesharer mehrere tausend Stücke im Upload, soll jemand der 3000 Titel im freigegebenen Ordner hat dann über 27 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen? ^^
Na da denk nochmal drüber nach....
 
@Athelstone: Laut anderen News hatte sie auch viel mehr Lieder im Upload, mehrere tausend oder zumindest hunderte. Sie wurde aber nur für 24 verurteilt.
 
@Athelstone: Nö, das denke ich nicht. Aber 24 U$ sind kein Argument. Im Vorherein sollte erstmal geklärt werden, ob sie es wirklich war. Ich bin da eigentlich grundsätzlich gegen eine Bestrafung, weil die Menge schlichtweg ein Kavaliersdelikt ist. Da hätte locker eine Mahnung gereicht. Aber die Filmindustrie möchte, an einer Mutter (!!!), hier ein Exempel statuieren. Saubande! Ich finde, wie ich auch schrieb, das Argument lächerlich. Mittlerweile sollten auch Anwälte, die sich mit IT/PC-Kriminalität befassen, wissen, was das Filesharing-Prinzip ist! So, jetzt darfst Du wieder denken! ,-))
 
@Bösa Bär: genau deiner meinung. die versuchen einfach überall geld raus zu schlagen wos nur geht und weil sie eben nicht alle kriegen wird bei den geldstrafen halt mal richtig übertrieben... wenn jemand z.b. nur einen teil des liedes hochläd (und beim filesharing wird eben eine datei von mehreren leuten runtergeladen) wird man gleich betraft als hätte man das komplette lied an tausende von leuten geschickt. is zwar klar das man mit dem upload die weiterverbreitung noch weiter antreibt aber trotzdem sind solche geldstrafen einfach zu viel
 
@sh4ni: Ganz genau. Die Reihenfolge sollte schon eingehalten werden. 1) Mahnung 2) Angemessene Strafe bei Wiederholung, die auch den Lebens-Verhältnissen derjenigen Person angepasst ist.
 
@Bösa Bär: "Die abschreckende Summe von 220.000 Dollar resultiert aus einer besonderen Form des Schadensersatzes im US-Recht. Bei sogenannten "statutory damages", also gesetzlich festgelegten Schadensersatzsumme, muss der tatsächliche Schaden nicht beziffert und belegt werden. Nach US-Recht kann der Richter den Schadensersatz zwischen 750 und 30.000 Dollar je Musikstück ansetzen."
Zitat Spiegel: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,509585,00.html Edit: Da kann man übrigens auch sehen welche 24 Lieder die Frau "verteilt" hat
 
@S-Lost: Ich bin zwar nicht mit allem einverstanden was in unserem Staate vorgeht, aber zumindest bin ich froh das hierzulande ein Schadensersatz beziffert werden muss...also nicht einfach: es könnten 10.000 Leute diesen Titel runtergeladen haben, sondern wenn dann einen Beleg wie oft der Titel vom Beschuldigten geladen wurde...
 
"9250 US-Dollar für jeden der insgesamt 24 von ihr heruntergeladenen Filme"
Es ging hier um Musikstücke (mp3) und nicht um Filme, was vom Schadenersatz einen erheblichen Unterschied machen dürfte.
Nachtrag: Danke für die Korrektur :)
 
recht so, sie dürften dich für maximal der Kosten verurteilen die die Ware hat und nicht mehr. Wenn ich zwei CD`s im Internet "klaue" dann dürfte ich max. für die zwei CD`s bestraft werden. Fertig. Die brauchen doch nur Geld, da sie nicht jede Person erwischen die klaut...
 
@silvan.delco: Eben nicht! Sagt Dir Filesharing nix? Bin da auch kein Crack, aber während Du lädst, stellt Du den Inhalt anderen Filesharern zur Verfügung. Das Inhalt kann dadurch X-Mal von Anderen geladen werden. (Ich hoffe das ist richtig so, könnt mich ja verbessern)
 
@silvan.delco: Und wo bleibt die Strafe, wenn du hinterher nur die Musikstücke nachkaufen mußt? Dann kann ja jeder fröhlich sharen das die Schwarte kracht. Mal 'n bißchen nachdenken bitte. Auch darüber, das sich vielleicht 200 Leute das freigegebene Musikstück von der Dame gezogen haben und sich somit der Schaden quasi verzweihundertfacht.
 
@silvan.delco: Achtung, jetzt kommt ein hinkender Vergleich: Die Musik im Nachinein nachzulizensieren ist nicht mit einer Strafe gleichzusetzten. Sonst könnte ja jeder Schwarzfahrer in der Bahn einfach einen Fahrschein lösen, wenn der Kontrolleur vorbei kommt. Andererseits halte ich die Summe von ca. 9000 US$ für Nonsens. Es sollte EINE staatliche Strafe geben - Egal wie viel zum Download angeboten wurde.
 
@DennisMoore: Sei so lieb und plappere ncht noch die Milchmädchenrechung der MI nach. Einerseits können die ja wohl nicht belegen, wieviele Leute doch das Stück gezogen haben, was die "Schadensumme" schon mal völlig spekulativ macht. Andererseits stehen wir doch einmal mehr vor der schon mehrfach belegten Erkenntnis, dass zum Einen nicht alle Downloader das auch kaufen würden und zum Anderen einige das herunterladen, um es probezuhören und es bei Gefallen dann sogar kaufen ... probehören daheim statt im Laden. Diese Verfahren und diese astronomischen Zahlen dienen _ausschließlich_ der Abschreckung und haben keinerlei Bezug zu irgendeinem (ohnehin nicht nachweisbaren!) Schaden. MfG Drachen
 
@Bösa Bär: nuja, dass jetzt filesharing nicht gleich filesharing ist spielt hier vielleicht eine ganz gute rolle, da selbst in den USA EIGENTLICH nur die verteilung bestraft werden kann, nicht aber das "zur verfügung stellen" wie in diesem fall eben geurteilt wurde (eigentlich wider dem gesetz). an den wortlaut des gesetzes halten, würde aber bedeuten, dass man ihr nachweisen müsste überhaupt geshared zu haben, was aber bei bestimmten clients durchaus nicht möglich wäre, denn da gibt es einige die 0 upload erlauben. so... wie also nachweisen? richtig! einfach gar nicht nachweisen, nur die anklageschrift ändern lassen (auf "zur verfügung stellen") und die geschworenen anders instruieren lassen... tada = schuldig.
 
@Drachen: Irgendwie muß man aber eine SChadenssumme ansetzen. Es ist jedenfall nicht damit getan das man für jeden Song 99 CEnt nachbezahlt, das ist klar.
 
Bisschen wirr die News. Zuerst war es Musik, dann sinds mal Filme und dann wieder Musik.
 
"Ein Geschworenengericht hatte die Alleinerziehende Mutter zur Zahlung von 9250 US-Dollar für jeden der insgesamt 24 von ihr heruntergeladenen _FILME_ verurteilt." ".....die junge Frau weiterhin abstreitet, jemals _MUSIK_ aus dem Internet heruntergeladen zu haben.? was denn nun?
 
@k!ll3r: Sie hat ja recht damit, dass sie es abstreitet. Sie hat sich Filme gezogen und bestreitet, Musik geladen zu haben :D
 
@k!ll3r: gefinkelt, gefinkelt :)
 
es waren mp3's. 24 einzelne lieder. halte ich auch völlig überzogen. 220.00 Euro! dauert nicht mehr lang dann wird es bei uns auch so sein.
 
@pellewolf: soweit ich weiß hatte sie tausende lieder gezogen, konnte aber nur für 24 verurteilt werden.
 
@caldera:Da sie nur für 24 Lieder verurteilt wurde halte ich die Summe auch für ziemlich übertrieben. Ich kann ja nicht für etwas verurteilt werden weswegen ich zwar angeklagt bin, jedoch meine Schuld nicht bewiesen wurde. Also für 24 Lieder sind 220.000USD viel zu viel. Die wollen nur ein Exempel an der armen Mutter statuieren.
 
Selbst wenn sie jedes der Musikstücke noch 200 mal upgeloadet hätte, wäre nur ein Schade von in etwa $30.000 entstanden. Imho hat das Urteil nichts mit objektiver Rechtssprechung zu tun, denn dann wäre nur der entstandene Schaden zu ersetzen.
 
@caldera:es spielt keine rolle wieviele lieder (oder filme) sie gezogen hat. nachweislich waren es 24 - und nur dafür darf sie dann auch juristisch belangt werden. und 24 lieder mit dem wert von 220.00 zu beziffern - höchst zweifelhaft. sieht für mich eher danach aus das mal wieder ein exempel statuiert (schreibt man das so? :-) werden soll um den leuten da draußen angst zu machen. klar geht es nicht nur um ihren download sondern eher gleichzeitigen upload - aber weiß man welche tracks das waren? vieleicht waren das nur irgendwelche nicht so bekannten country-tracks. aufgrund mangelnden interesses betraf deren upload dann vielleicht auch nur 4-5 leute, denen sie das zeug verteilt hat. anyway, aufgrund fehlender infos ist dies alles eh nur spekulation. aber selbst wenn sie 24 der heißesten charts-tracks gezogen hat ist das gesetzlich nicht erlaubt und wird halt geahndet wenn man erwischt wird. aber stehen $220,000 denn wirklich im verhältnis zu strafen anderer "kapitalverbrechen", z.b. steuerhinterziehung? sicher nicht.
 
Das die Amis jenseits aller Realitäten leben ist doch schon länger bekannt.

wiso runterladen wenn man mit Kumpels ganze Festplatten tauschen kann. Bei 10 Leuten gibt das ne ordentliche Auswahl.....rein theoretisch jetzt mal ^^
 
Die Musikindustrie soll endlich aufhören uns User zu bestrafen und endlich alternativen schaffen die billig sind und kein DRM integriert haben
 
billig = weniger Gewinn = nicht akzeptabel
Das ist in etwa der Gedankengang der Labelbosse.

Das aber auch
teuer = keiner kauft = KEIn GEWINN möglich ist haben die Herren noch nicht begriffen !
 
@Tomato_DeluXe: genau!
 
Und immer diese hyptothetische Annahme, jeder verteilte Track ist ein gekaufter weniger. Nach der Annahme wäre jeder Wixxxer ein Mörder, hätte ja ein Kind werden können.
 
@mcbit:

OMG verknackt mich, ich bin ein Massenkindsmörder....
 
Es ist jedenfalls nicht hinzunehmen das eine junge Frau ohne sichere Beweise auf solch wahnsinnige Art und Weise verurteilt wird. Was hatten die Abzocker? Nichts! Die haben lediglich die IP dieser jungen Frau im Nachhinein ausgeschnüffelt und die MAC Adresse ihres Modems, was sich bequem auch ohne Filesharing machen lässt! Gefunden wurden die angeblich heruntergeladenen Dateien ja auch nie! Eigentlich war vollkommen klar, dass dies "Gericht" vollkommen absurd war, eine Farce, weil beim Durchsuchen der Festplatte der jungen Frau tatsächlich nichts gefunden wurde, was ein eindeutiger Beweis der Unschuld ist, so, das die Behauptungen der Abzocker haltlos sind! Wichtig wäre auch, die Abzocker entsprechend zu verklagen, da diese mit solch fadenscheinigen und offensichtlich leicht zu fälschenden Druckmitteln ihre Erpressung nur allzu offensichtlich schlecht kaschierten. Insbesondere weil es sich bei den Erpressern der Musikindustrie um unbelehrbare Wiederholungstäter handelt, die als Serientätter handeln, muss die Strafe für die Erpressungen durch die Musikindustrie drakonisch sein!
 
Verständlich ist das Urteil überhaupt nicht. Die Frau wird die Kohle nie aufbringen. Aber Ihr Leben ist ruiniert, und das ihrer Kinder dazu. Eine Strafe, die wehtut ist ok. Aber mit 220T USD ist die Frau für ihr Leben ruiniert. Wegen ein paar Liedern. Die Leute von der Musikindustrie sollten wegen Unmenschlichkeit hinter Gitter. Nach US-Recht geschätzte 30 Jahre pro Kopf (und mit den Regeln der Musikindustrie pro ruinierter Person, da kommen locker 300T Jahre zusammen). Tja, das ist Amerika, das Land der unbegrenzten Blödheit.
 
http://www.freejammie.com/
 
Wie ist das eigentlich:
Kann ich die Musikindustrie für meinen psychologischen Schaden, in USA, verklagen, den ich bekomme wenn ich mir diesen SCHUND anhöre?
Ich hätte gerne 24x 250.000€ Schmerzensgeld, welche ich dann spende würde, für ECHTE Musiker die ECHT GUTE Musik machen.

Wenn ich sehe wofür die Musikindustrie steht, z.B. Britney Spears, dann kann ich gar nicht soviel Essen wie ich Kotzen möchte.
Dafür gehört denen kein Geld, sondern PRÜGEL.
 
@The Grinch: n1 +
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