Scheinkryptowährung von Schweizer Finanzmarktaufsicht verboten
Da es sich bei den E-Coins nicht um eine dezentral verwaltete Kryptowährung handelte, und die Betreiber die Geldbeträge selbst in die selbst erzeugte E-Währung umtauschten, hätten diese schwer gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Unter anderem hätte der Verein eine Bankbewilligung benötigt, um die E-Coins etwa als eine Art Wertpapier herauszugeben. Der Verein wird deshalb von der Finanzmarktaufsicht liquidiert. Da dieser gleichzeitig überschuldet ist, wurde ebenfalls ein Konkursverfahren angeordnet. Angesichts der Überschuldung kann davon ausgegangen werden, dass die E-Coin-Kunden ihr Geld nur teilweise wiedersehen werden.
Digitalwährungen im Fadenkreuz
Während es sich beim schweizer Fall möglicherweise um einen Betrug handelt, bei dem die Behörden einschreiten mussten, kommen auch wirkliche Kryptowährungen zunehmend in die Schusslinie von nationalen Finanzmarktkontrollen. Deutlich wurde dies erst letzte Woche durch das chinesische Verbot von Bitcoin-Handelsplätzen, welches weltweit ein regelrechtes Beben bei den Kryptowährungen auslöste. Wer in Bitcoins und Co. investiert, sollte sich im Klaren darüber sein, dass es sich dabei um einen bislang tolerierten Graubereich handelt.Sollten sich Zentralbanken der größten Wirtschaftsnationen auf ein Verbot bestimmter oder aller Kryptowährungen einigen, kann dies drastische Auswirkungen auf deren Wert haben. Wirklich angetrieben wird der Krypto-Boom aktuell vor allem durch die leichte Umtauschmöglichkeit in offizielle Zahlungsmittel über Online-Marktplätze.
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