Steuern: Apples EU-Vertriebschef entgeht knapp dem Knast
Der Chef der europäischen Vertriebsniederlassung von Apple hätte sich fast in einem Strafverfahren für die Steuertricks des Unternehmens verantworten müssen. Mit einer Vergleichszahlung kam der Konzern in Italien nun aber noch einmal knapp davon.
In dem Ermittlungsverfahren ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die italienischen Behörden werfen Apple vor, Einnahmen aus den Verkäufen im Land unrechtmäßig auf die Niederlassung in Irland zu verbuchen. Dadurch seien dem italienischen Fiskus Einnahmen in Höhe von bis zu 879 Millionen Dollar vorenthalten worden.
Das eigentliche Verfahren wurde im Jahr 2013 eingeleitet und es ging erst einmal um Steuerforderungen von etwas über 300 Millionen Euro. Offenbar schätzten die Anwälte des Unternehmens die Sache so ein, dass es wenig Aussicht auf Erfolg gibt. Daher soll Apple dem Vernehmen nach die Steuerforderungen Italiens bereits beglichen haben. Dies machte nun auch den Weg frei für eine Einigung auf personeller Ebene.
Noch nicht ganz ausgestanden ist die Sache hingegen für zwei Apple-Manager aus Italien. Was diese angeht, ist noch keine Einigung getroffen worden. Allerdings ist man wohl zuversichtlich, dass man auch hier einen Vergleich hinbekommen kann.
Der Fall hat indirekt auch etwas mit der gesamten Auseinandersetzung zu tun, die Apples europäische Aktivitäten beleuchtet. Die EU-Kommission betrachtet verschiedene Steuervergünstigungen, mit denen Irland das Unternehmen angelockt hat, als marktverzerrende Subvention und verlangt, dass von den Iren Beträge in Höhe von 13 Milliarden Euro nachgefordert werden.
Das eigentliche Verfahren wurde im Jahr 2013 eingeleitet und es ging erst einmal um Steuerforderungen von etwas über 300 Millionen Euro. Offenbar schätzten die Anwälte des Unternehmens die Sache so ein, dass es wenig Aussicht auf Erfolg gibt. Daher soll Apple dem Vernehmen nach die Steuerforderungen Italiens bereits beglichen haben. Dies machte nun auch den Weg frei für eine Einigung auf personeller Ebene.
Auch zwei Italiener angeklagt
Wie die Nachrichtenagentur Reuters nun unter Berufung auf informierte Kreise berichtet, konnten auch die direkt angeklagten Apple-Manager erlöst werden. Wäre es zu einem Urteil gekommen, hätte eine halbjährige Haftstrafe die Folge sein können. Stattdessen kommt man mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 45.000 Euro ohne die Anerkennung einer Schuld davon.Noch nicht ganz ausgestanden ist die Sache hingegen für zwei Apple-Manager aus Italien. Was diese angeht, ist noch keine Einigung getroffen worden. Allerdings ist man wohl zuversichtlich, dass man auch hier einen Vergleich hinbekommen kann.
Der Fall hat indirekt auch etwas mit der gesamten Auseinandersetzung zu tun, die Apples europäische Aktivitäten beleuchtet. Die EU-Kommission betrachtet verschiedene Steuervergünstigungen, mit denen Irland das Unternehmen angelockt hat, als marktverzerrende Subvention und verlangt, dass von den Iren Beträge in Höhe von 13 Milliarden Euro nachgefordert werden.
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