Gmail-Privatsphäre: Google kann Sammelklage nicht abwenden
Der Mail-Dienst von Google steht immer wieder in der Kritik, da dem Suchmaschinenriesen vorgeworfen wird, durch das Scannen privater Mails gegen den Datenschutz zu verstoßen. Google verweist auf reguläre Geschäftspraktiken sowie Zusatznutzen für die Anwender, es geht aber natürlich auch um Werbung. In Kalifornien wurde nun eine (potenzielle) Sammelklage gegen das Unternehmen genehmigt.
Google muss sich seit Jahren mit Vorwürfen herumschlagen, dass man die Privatsphäre der Nutzer verletzt, um unter anderem besser personalisierte Werbung ausspielen zu können. Richterin Lucy Koh, die so mancher aus dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung kennen dürfte, erlaubte die mögliche Sammelklage im ersten Schritt.
Laut Ars Technica bedeutet das aber noch lange nicht, dass die Kläger bald Geld sehen werden, sondern lediglich, dass Google die Klage nicht schon gleich am Anfang abwenden konnte. Denn die Kläger müssen zunächst eine ausreichende Anzahl an Teilnehmern finden, das hat sich bereits bei früheren Versuchen dieser Art als unüberwindliche Hürde erwiesen.
Auch bei Zustandekommen wird der Suchmaschinenriese aus Mountain View die Sammelklage mit aller Macht bekämpfen. Interessant an dem aktuellen Fall "Matera v. Google" ist, dass man hier versucht, Nicht-Nutzer von Gmail dafür zu gewinnen, also Personen, die Nachrichten an Gmail-Anwender geschickt haben und deren Privatsphäre auf diese Weise verletzt wurde.
Siehe auch: Google wegen Gmail und Privatsphäre in der Kritik
Nur zum Viren- und Spam-Schutz wäre das rechtens
Koh meinte, dass es zwar Gründe gebe, bei denen derartige Scans rechtens seien, darunter Viren- und Spam-Schutz. Ein Scan für Werbezwecke hingegen sei kein legitimes Vorgehen, so die Richterin. Sie verwies zudem auf den Umstand, dass Google selbst es seit April 2014 ermöglicht, bei "Google Apps for Education" auf solche Scans und Analyse zu verzichten. Es sei also möglich, so Koh, Gmail auch ohne Werbe-Scans zu betreiben.Laut Ars Technica bedeutet das aber noch lange nicht, dass die Kläger bald Geld sehen werden, sondern lediglich, dass Google die Klage nicht schon gleich am Anfang abwenden konnte. Denn die Kläger müssen zunächst eine ausreichende Anzahl an Teilnehmern finden, das hat sich bereits bei früheren Versuchen dieser Art als unüberwindliche Hürde erwiesen.
Auch bei Zustandekommen wird der Suchmaschinenriese aus Mountain View die Sammelklage mit aller Macht bekämpfen. Interessant an dem aktuellen Fall "Matera v. Google" ist, dass man hier versucht, Nicht-Nutzer von Gmail dafür zu gewinnen, also Personen, die Nachrichten an Gmail-Anwender geschickt haben und deren Privatsphäre auf diese Weise verletzt wurde.
Siehe auch: Google wegen Gmail und Privatsphäre in der Kritik
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