Abzocke-Urteil: Dating-Portale müssen Vertragsbedingungen ändern

Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsabschluss deutlich machen, wie sich kostenpflichtige Mitgliedschaften verlängern und wie eine Kündigung möglich ist: So das Urteil des Landgericht Berlin, das damit einer entsprechenden Klage von Verbraucherschützern aber nur teilweise Recht gibt.
Geld, Feuer, Brennen
k.a.

Anlocken und dann abzocken

Im Bereich von Interneterotik und Dating-Portalen ist es eine übliche Praxis, Neukunden mit Testangeboten und kurzzeitigen Gratis-Zugängen zu locken. Wie das Landgericht Berlin in seinem aktuellen Urteil befindet, hat es das Berliner Unternehmen Ideo Labs bei seinen Portalen Dateformore und Daily Date mit den Lockmethoden für neue zahlende Nutzer aber deutlich übertrieben und muss deswegen jetzt die Vertragsbedingungen anpassen.

Das Gericht beschließt in seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil, dass die Dating-Portal-Betreiber dafür Sorge zu tragen haben, dass Nutzer ihrer Plattformen vor einem Vertragsabschluss deutlich darauf hingewiesen werden, unter welchen Bedingungen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ergibt und verlängert. Darüber hinaus müssen Kunden auch über alle bestehenden Kündigungsmöglichkeiten klar informiert werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war - nach einer erfolglosen Abmahnung - gegen die beklagte Firma vor Gericht gezogen. Diese hatte beide genannten Portale mit dem Angebot beworben, diese für zwei Wochen für einen Euro nutzen zu können. Nur im Kleingedruckten am Bildschirmrand war vermerkt, dass ohne fristgerechte Kündigung eine automatische Verlängerung des Vertrags um ein halbes Jahr zum Preis von monatlich 89,90 Euro durchgeführt wird.

Nur teilweise erfolgreich

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kann dabei nur einen Teilerfolg gegen die Betreiber der beklagten Dating-Portale erreichen. Der Verband war auch der Meinung, dass das Unternehmen die Kündigung per E-Mail nicht durch eine Vertragsklausel ausschließen darf. Zu guter Letzt bemängelten die Verbraucherschützer, dass Kunden der Portale keine Informationen zu Anzahl, Geschlecht und regionaler Verteilung der auf der Plattform angemeldeten Mitglieder erhalte, so der Bericht von heise. Das Gericht wies diesen Teil der Klage ab, der Bundesverband hat Berufung angekündigt.
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