Apple darf in Indien vorerst kein Ladengeschäft eröffnen
Der Computerkonzern Apple ist mit dem Versuch gescheitert, seine Kette von Ladenfilialen auch nach Indien auszuweiten. Das ginge in der aktuellen Form nur, wenn das Unternehmen High Tech-Produkte anbieten würde - was nach Ansicht der Behörden aber nicht der Fall ist.
Die Expansion nach Indien sollte Apple eigentlich helfen, die Absätze wieder anzukurbeln. Immerhin handelt es sich um einen riesigen Markt, in dem großes Interesse an Technik-Produkten besteht. Indien könnte so eine vergleichbare Bedeutung bekommen wie China. Die Präsenz mit eigenen Stores ist bei Apple schon länger ein Schlüssel für den Erfolg der Produkte des Unternehmens.
Allerdings gibt es in Indiens Handelsgesetzen einen Passus, nachdem in stationären Geschäften mindestens 30 Prozent des angebotenen Warenbestandes aus indischer Produktion stammen müssen. Das bestätigte ein Behördenvertreter gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Diese Bedingung kann Apple mit seinem üblichen Sortiment nicht erfüllen.
Daher setzte man darauf, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde. Diese kann grundsätzlich gewährt werden, wenn es sich bei den angebotenen Produkten um modernste Technologien handelt. Das soll im Grunde sicherstellen, dass die Bevölkerung auch an Waren gelangt, die zum jeweiligen Zeitpunkt kein indisches Unternehmen bieten kann.
Stattdessen soll der Konzern wohl keine hinreichenden Belege vorgelegt haben, dass man die Bedingungen eigentlich erfülle. Vielleicht waren die Verantwortlichen bei Apple schlicht davon ausgegangen, dass allein der Name reiche, um die zuständigen Behörden zu überzeugen. Auf der anderen Seite ist man in Indien noch vorsichtig, von der neuen Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Da diese noch recht frisch ist, wolle man sich erst einmal langsam vortasten und so nicht in eine Situation geraten, in der man quasi jedem Technikunternehmen Sonderrechte einräumen müsste.
Allerdings gibt es in Indiens Handelsgesetzen einen Passus, nachdem in stationären Geschäften mindestens 30 Prozent des angebotenen Warenbestandes aus indischer Produktion stammen müssen. Das bestätigte ein Behördenvertreter gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Diese Bedingung kann Apple mit seinem üblichen Sortiment nicht erfüllen.
Daher setzte man darauf, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde. Diese kann grundsätzlich gewährt werden, wenn es sich bei den angebotenen Produkten um modernste Technologien handelt. Das soll im Grunde sicherstellen, dass die Bevölkerung auch an Waren gelangt, die zum jeweiligen Zeitpunkt kein indisches Unternehmen bieten kann.
Nicht High Tech genug?
Mit dem Antrag auf eine solche Genehmigung ist Apple nun aber gescheitert. Dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen. Zumindest scheint es nicht so zu sein, dass dem Unternehmen grundsätzlich abgesprochen wird, modernste High Tech-Produkte anzubieten.Stattdessen soll der Konzern wohl keine hinreichenden Belege vorgelegt haben, dass man die Bedingungen eigentlich erfülle. Vielleicht waren die Verantwortlichen bei Apple schlicht davon ausgegangen, dass allein der Name reiche, um die zuständigen Behörden zu überzeugen. Auf der anderen Seite ist man in Indien noch vorsichtig, von der neuen Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Da diese noch recht frisch ist, wolle man sich erst einmal langsam vortasten und so nicht in eine Situation geraten, in der man quasi jedem Technikunternehmen Sonderrechte einräumen müsste.
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